Bayerische Bewerber ohne Festanstellung
Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben, gelten als bayerische Absolventinnen und Absolventen.
Eine Einstellung ist
- aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang,
- sowie über eine sog. „Freie Bewerbung“ möglich.
Einstellungsverfahren für bayerische Absolventen des aktuellen Prüfungsjahrgangs
Absolventinnen und Absolventen des aktuellen bayerischen Prüfungsjahrgangs Februar 2025 mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen geben ihre Bewerbung beim Staatlichen Studienseminar ab. Von dort wird die Bewerbung gesammelt an das Kultusministerium weiterleitet.
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024/2025 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schulhalbjahr 2024/2025
Die Ausschreibung der zum Schulhalbjahr 2024/2025 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Dienstag, 5. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Donnerstag, 28. November 2024 . Die Aktualisierung - erfolgt am Montag, 18. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr).
Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.
Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren sind die entsprechenden Bewerbungsunterlagen (z. B. Bewerbungsformular einschließlich Anlagen - einfache Kopien) an der jeweiligen Schule, bei der die Stelle ausgeschrieben ist, fristgerecht abzugeben. Eine weitere, zusätzliche Bewerbung an das Kultusministerium für jede Einzelbewerbung an einer Schule ist nicht erforderlich. Bei Unterzeichnung einer Beschäftigungsabsichtserklärung an einer Schule sind ggf. alle anderen eingereichten Bewerbungen an staatlichen Schulen unverzüglich zurückzuziehen.
Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgt mittels Bewerbungsformular (wird jeweils zu gegebener Zeit aktualisiert) über das Staatliche Studienseminar unter Vorlage folgender Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen/-innen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer/-innen
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni eines (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.
Einstellungsmöglichkeiten für freie bayerische Bewerber an beruflichen Schulen
Bayerische Bewerberinnen und Bewerber, die nicht dem aktuellen Prüfungsjahrgang angehört, können sich als sog. „Freie Bewerberinnen/Freie Bewerber“ mittels Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen in beglaubigter Form) für das Schulhalbjahr 2024/2025 sowie Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 30. Juni 2025 unmittelbar beim Kultusministerium bewerben. Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist das Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen - einfache Kopien) zusätzlich an der jeweiligen Schule (ausgeschriebene Stellen) abzugeben.
Die Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum jeweiligen Schulbeginn, z. B. Mo, 15. September 2025 antreten können. Arbeitsverhältnisse bei einem privaten, außerschulischen Arbeitgeber sind unter Wahrung der Kündigungsfristen ordnungsgemäß zu beenden. Stellenangebote, die Bewerberinnen und Bewerbern gemacht werden, die über den 15. September 2025 hinaus rechtlich an einen privaten Arbeitgeber gebunden sind, sind ungültig.
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024/2025 sowie zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schulhalbjahr 2024/2025
Die Ausschreibung der zum Schuljahr 2024/2025 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Dienstag, 5. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Donnerstag, 28. November 2024 . Die Aktualisierung - erfolgt am Montag, 18. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr).
Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.
Schuljahr 2025/2026
Termine und Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren werden zu gegebener Zeit, ca. im April 2025 hier veröffentlicht.
Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgt mittels Bewerbungsformular unter Vorlage folgender Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen/-innen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer/-innen bzw. Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in amtlich beglaubigter Kopie
- Prüfungszeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
Die Bewerbung ist an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat VII.2
80327 München
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni eines (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die eine außerbayerische Lehrerqualifikation besitzen, ergeben sich - je nachdem wo diese erworben wurde - unterschiedliche Möglichkeiten der Anerkennung und der Anstellung im staatlichen Schuldienst.
Es werden unterschieden:
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer Zweiten Staatsprüfung aus einem anderen deutschen Bundesland,
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehrerqualifikation, die innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworben wurde,
- Bewerberinnen und Bewerber, die eine Lehrerqualifikation außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworben haben.
Bewerber mit Zweitem Staatsexamen aus einem anderen Bundesland
Bewerberinnen und Bewerber mit Zweiter Staatsprüfung eines anderen Bundeslandes können sich als sogenannte „Freie Bewerber/-innen“ zum Schulhalbjahr 2024/2025 bzw. Schuljahr 2025/2026 um eine Einstellung in den bayerischen Schuldienst an beruflichen Schulen bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum jeweiligen Schulhalbjahres-/Schuljahresbeginn antreten können. Arbeitsverhältnisse bei einem privaten Arbeitgeber sind unter Wahrung der Kündigungsfristen ordnungsgemäß zu beenden. Stellenangebote, die Bewerbern gemacht werden, die über den Schulhalbjahres-/Schuljahresbeginn hinaus rechtlich an einen privaten Arbeitgeber gebunden sind, sind ungültig.
Die Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die Lehramtsbefähigung als Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern anerkannt werden kann.
Zur Anerkennung sind folgende Unterlagen an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München auf dem Postweg zu senden:
- formloser Antrag auf Anerkennung der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern
- Lebenslauf
- Zeugnis des Bachelor- und Masterabschlusses (beglaubigte Kopie) mit Transcript of Records oder Zeugnis der Ersten Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Nachweis der Unterrichtstätigkeit (falls vorhanden)
- bei Namensänderung durch Eheschließung: amtlich beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch
Sofern das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung noch nicht vorliegt, wird zunächst eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung akzeptiert. In diesem Fall wird die Anerkennung ggf. unter Vorbehalt in Aussicht gestellt. Die Anerkennung erfolgt, sobald eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung eingereicht wird.
Weiter Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie hier und von folgenden Ansprechpartnerinnen:
für die Buchstaben A-K:
Frau Birgit Maag
Tel.: 089/2186-2510
E-Mail: birgit.maag@stmuk.bayern.de
für die Buchstaben L-Z:
Frau Sabine Parol
Tel.: 089/2186-2301
E-Mail: sabine.parol@stmuk.bayern.de
Eine frühzeitige Antragstellung zur Anerkennung wird empfohlen. Es ist aber auch möglich, die Anerkennung zeitgleich mit den Bewerbungsunterlagen zu beantragen. Mit der Inaussichtstellung bzw. Anerkennung der Lehramtsbefähigung durch das Staatsministerium ist jedoch keine Entscheidung auf Übernahme in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen verbunden.
Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes geringer als die in Bayern geforderten 21 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in einem unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 21 Monaten entspricht, ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024/2025 bzw. zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schulhalbjahr 2024/2025
Die Ausschreibung der zum Schulhalbjahr 2024/2025 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Dienstag, 5. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Donnerstag, 28. November 2024. Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Montag, 18. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr).
Schuljahr 2025/2026
Termine und Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren finden Sie ca. im April 2025 hier.
Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.
Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgt bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie 30. Juni eines Jahres (Sommereinstellungsverfahren) mittels Bewerbungsformular unter Vorlage folgender Dokumente:
- Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer bzw. für das Lehramt an Gymnasien in amtlich beglaubigter Kopie
- Prüfungszeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- Ausbildungs- und Praktikumsnachweise (sofern vorhanden)
- Anerkennungsbescheid der Lehramtsbefähigung (soweit bereits vorhanden)
Eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung wird bei der Bewerbung akzeptiert. Das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung muss jedoch umgehend in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden. Im Bewerbungsschreiben empfiehlt sich ggf. ein Hinweis, wann die noch fehlenden Unterlagen vorgelegt werden können.
Die Bewerbung ist an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat VII.2
80327 München
Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren sind die entsprechenden Bewerbungsunterlagen(z. B. Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen - einfache Kopien) zusätzlich an der jeweiligen Schule (ausgeschriebene Stellen) abzugeben. Nach Erteilung einer Beschäftigungsabsichtserklärung an einer Schule sind alle bei anderen staatlichen Schulen eingereichten Bewerbungen unverzüglich zurückzunehmen.
- Informationsblatt Bonusregelungen für bestimmte Unterrichtsfächer und Erweiterungen an staatlichen beruflichen Schulen
- Informationsblatt zum Einstellungsverfahren an staatlichen beruflichen Schulen zum SJ 2024/2025
- Bewerbungsformular für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung für Lehramt an beruflichen Schulen zum SHJ 2024/2025
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni eines (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.
Bewerber mit Lehrbefähigung aus einem anderen EU-Land
Eine Übernahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Lehramtsqualifikation als Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern anerkannt werden kann. Nach einer Anerkennung kann sich die Bewerberin bzw. der Bewerber als sogenannte "Freie Bewerberin" bzw. "Freier Bewerber" um eine Einstellung bemühen.
Eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen ist in der Regel nur mit einer in Bayern zugelassenen Fachrichtung/Fächerverbindung möglich.
Darüber hinaus können bei Bewerbermangel auch EU-Bewerberinnen und Bewerber mit anderen, in Bayern nicht zugelassenen Fachrichtungen/Fächerverbindungen eingestellt werden.
Informationen zur Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation erhalten Sie hier sowie von folgenden Ansprechpartnerinnen:
für die Buchstaben A-K:
Frau Birgit Maag
Tel.: 089/2186-2510
E-Mail: birgit.maag@stmuk.bayern.de
für die Buchstaben L-Z:
Frau Sabine Parol
Tel.: 089/2186-2301
E-Mail: sabine.parol@stmuk.bayern.de
EU-Bewerber mit anerkannter Lehrerqualifikation können Planstellen als Beamte, unbefristete oder befristete Arbeitsverträge erhalten. Die Beschäftigungsart richtet sich nach den Voraussetzungen des Bewerbers sowie nach der aktuellen Stellensituation.
Welche Voraussetzungen sind für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erforderlich?
- Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Lehrkraft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie persönliche und gesundheitliche Eignung etc. müssen ebenfalls erfüllt sein. Anderfalls wird eine Übernahme mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag geprüft.
- Die zum Einstellungstermin für den staatlichen Schuldienst geltende Einstellungsgrenznote muss erreicht sein. Die Einstellungsgrenznote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Ende Juli) berechnet werden.
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schuljahr 2025/2026
Termine und Informationen zum Einstellungsverfahren zum Schuljahr 2025/2025 finden Sie hier ca. im April 2025.
Die Bewerbung ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- ggf. Anerkennungsbescheid (bei außerbayerischer Bewerbung) - soweit vorhanden
Eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung wird bei der Bewerbung akzeptiert. Das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung muss jedoch umgehend in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden. Im Bewerbungsschreiben empfiehlt sich ggf. ein Hinweis, wann die noch fehlenden Unterlagen vorgelegt werden können.
Die Unterlagen sind zu senden an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat VII.2
80327 München
Für die Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist zusätzlich eine Bewerbung mit den gleichen Unterlagen an der jeweiligen Schule erforderlich, an der die Stelle ausgeschrieben ist.
Informationen zum Bewerbungs-und Einstellungsverfahren zum Schuljahr 2025/2026 finden Sie voraussichtlich ab April 2025 hier.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die im Direktbewerbungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, prüft das Staatsministerium im Rahmen des Zuweisungsverfahrens anhand des bestehenden Bedarfs in der jeweiligen Fächerverbindung und der Notengrenze, ob eine Übernahme in Betracht kommt. Im Zuweisungsverfahren können Stellen nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die die jeweilige Einstellungsgrenznote erreichen sowie das Anforderungsprofil erfüllen. Einsatzwünsche können hierbei jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen berücksichtigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni eines (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.
Weitere Bewerber (nicht EU)
Außerhalb der EU erworbene Lehrerqualifikationen werden generell nicht anerkannt. Es besteht jedoch die Möglichkeit eines befristeten Arbeitsvertrags an einer staatlichen beruflichen Schule.
Ausführliche Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten für Vertretungskräfte und den Stellenbörsen/dem Bewerberportal:
Für Lehrkräfte, die aktuell noch an einer kommunalen, kirchlichen oder privaten Schule oder an einer staatlichen Schule in einem anderen Bundesland beschäftigt sind.
Bewerber mit Festanstellung an kommunalen Schulen
Wie läuft das Übernahmeverfahren ab?
Ausgebildete Lehrkräfte, die eine unbefristete Beschäftigung im kommunalen Schuldienst innehaben, können im Rahmen des regulären Einstellungsverfahrens (Direktbewerbungs- bzw. Zuweisungsverfahren) in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen übernommen werden. Die Anrechnung bisheriger Dienstzeiten wird dabei gesondert geprüft.
Welche Voraussetzungen sind für eine Übernahme erforderlich?
- Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Lehrkraft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie persönliche und gesundheitliche Eignung etc. müssen ebenfalls erfüllt sein.
- Mit der Bewerbung muss eine Freigabeerklärung des bisherigen Arbeitgebers vorgelegt werden oder ein Nachweis, dass das Beschäftigungsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen, z. B. durch Auflösungsvertrag, rechtzeitig beendet werden kann.
Bewerberinnen und Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum 15. September 2025 antreten können.
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schuljahr 2025/2026
Die Ausschreibung der zum Schuljahr 2025/2026 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier zu gegebener Zeit, voraussichtlich Anfang April 2025.
Lehrkräfte bewerben sich bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren - nur bei Mangelfachrichtungen und Freigabe) bzw. spätestens 30. Juni eines Jahres (Sommereinstellungsverfahren) mit folgenden Unterlagen unmittelbar beim Kultusministerium:
- Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen/-innen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer/-innen bzw. für das Lehramt an Gymnasien in amtlich beglaubigter Kopie
- Prüfungszeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- Freigabeerklärung der bisherigen zuständigen personalverwaltenden Stelle
- Einverständniserklärung zur Personalaktanforderung unter Angabe der Stelle und Akteneinsicht durch Staatsministerium bzw. zuständige Regierung (formlose Erklärung mit Unterschrift)
- Anerkennungsbescheid der Lehramtsbefähigung (soweit bereits vorhanden)
Die Bewerbung ist zu richten an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat VII.2
80327 München
Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist das Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen - einfache Kopien) zusätzlich an der jeweiligen Schule (ausgeschriebene Stellen) abzugeben. Es wird empfohlen, dem Staatsministerium und ggf. der zuständigen Regierung eine formlose schriftliche Ermächtigung für die Einsichtnahme in die Personalakte mit Datum und Unterschrift unter Angabe der Adresse der bisherigen Dienststelle zu erteilen und diese den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in einer Festanstellung bei einem anderen Schulträger befinden, legen der Bewerbung eine Freigabeerklärung des Arbeitgebers bei. In der Freigabeerklärung, die formlos ist, erklärt sich der bisherige Arbeitgeber mit einer Abgabe der Lehrkraft bis zum nächsten Schuljahresbeginn einverstanden, auch wenn noch nicht feststeht, ob die Lehrkraft tatsächlich in Bayern übernommen wird. Die Lehrkraft verbleibt bei Nichtübernahme im Schuldienst des bisherigen Arbeitgebers. Durch die Einholung der Freigabeerklärung wird der Versetzungswunsch der Lehrkraft signalisiert und dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Stellennachbesetzung eingeräumt. Der Bewerber hat in jedem Fall selbst dafür zu sorgen, dass ein ggf. bestehendes Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag) bis zum Dienstantritt rechtzeitig beendet werden kann.
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni eines (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.
Bewerber mit Festanstellung an privaten oder kirchlichen Schulen
Wie kann ein Übernahmeverfahren ablaufen?
Ausgebildete Lehrkräfte, die eine unbefristete Anstellung an Schulen in privater Trägerschaft (z. B. private Förderberufsschulen zur individuellen Lernförderung oder kirchliche Schulen) haben, können als sogenannte „Freie Bewerber“ im Rahmen des regulären Einstellungsverfahrens (Direktbewerbungs- bzw. Zuweisungsverfahren) in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen übernommen werden.
Welche Voraussetzungen sind für eine Übernahme erforderlich?
- Bewerberinnen und Bewerber mit außerbayerischer Lehramtsbefähigung müssen eine für Bayern entsprechend anerkennbare Lehramtsbefähigung vorweisen (Link zur Zeugnisanerkennung s.u.)
- Mit der Bewerbung muss eine Freigabeerklärung des bisherigen Arbeitgebers vorgelegt werden oder ein Nachweis, dass das Beschäftigungsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen, z. B. durch Auflösungsvertrag rechtzeitig beendet werden kann.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum 15. September 2025 antreten können. - Die zum Einstellungstermin für den staatlichen Schuldienst geltende Einstellungsgrenznote muss erreicht sein. Die Einstellungsgrenznote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Ende Juli / Anfang August 2025) berechnet werden.
- Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Lehrkraft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie persönliche und gesundheitliche Eignung etc. müssen ebenfalls erfüllt sein.
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schuljahr 2025/2026
Termine zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren finden Sie bitte voraussichtlich ab April 2025 hier.
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni eines (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.
Bewerber mit Festanstellung an Schulen in anderen Bundesländern
Ausgebildete Lehrkräfte eines anderen Bundeslandes, die sich im staatlichen Schuldienst eines anderen Bundeslandes befinden, können sich um eine Einstellung in den bayerischen Schuldienst an beruflichen Schulen auf zwei Arten bemühen:
- im Rahmen des Lehrertauschverfahrens
- als sogenannte "Freie Bewerber" im Rahmen des regulären Einstellungsverfahrens
Das Einstellungsverfahren, das nach Abschluss des Lehrertauschverfahrens, ca. 2 Monate später stattfindet, ist unabhängig vom Erfordernis eines Tauschpartners. Hier stehen die Bewerber allerdings in Konkurrenz zu den übrigen Einstellungsbewerbern. Einstellungen sind nur im Rahmen der besetzbaren Planstellen und unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und des Bedarfs möglich. Es ist durchaus möglich, dass Bewerber, die im Lehrertauschverfahren nicht übernommen werden konnten, weil z. B. ein Tauschpartner nicht zur Verfügung stand oder der Bedarf in der entsprechenden Fachrichtung zum Zeitpunkt der Tauschverhandlungen noch nicht absehbar war, im späteren Einstellungsverfahren übernommen werden können.
Ein Anspruch auf Übernahme – besteht aber auch bei Erfüllen der Voraussetzungen – nicht.
Welche Voraussetzungen sind für eine Übernahme erforderlich?
- Bewerber mit außerbayerischer Lehramtsbefähigung müssen eine für Bayern entsprechend anerkennbare Lehramtsbefähigung vorweisen
- Mit der Bewerbung muss eine Freigabeerklärung des bisherigen Arbeitgebers vorgelegt werden oder ein Nachweis, dass das Beschäftigungsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen, z. B. durch Auflösungsvertrag rechtzeitig beendet werden kann.
- Die Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum Einstellungstermin, 15. September 2025 antreten können.
- Die zum Einstellungstermin für den staatlichen Schuldienst geltende Einstellungsgrenznote muss erreicht sein. Die Einstellungsgrenznote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Ende Juli / Anfang August 2025) berechnet werden.
- Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Lehrkraft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie persönliche und gesundheitliche Eignung etc. müssen ebenfalls erfüllt sein.
1. Das Lehrertauschverfahren
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Lehrertauschverfahren.
2. Freie Bewerbung
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024/2025 sowie zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Deutsch) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schulhalbjahr 2024/2025
(spätestens 12.00 Uhr). Montag, 18. November 2024 . Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Donnerstag, 28. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Dienstag, 5. November 2024
Schuljahr 2025/2026
Termine und Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren entnehmen Sie bitte hier ab ca. April 2025.
Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.
Zur Teilnahme am Einstellungsverfahren übersenden Sie bitte die nachfolgend genannten Unterlagen (einschließlich Anlagen in beglaubigter Form) bis spätestens 30. Juni eines Jahres (Sommereinstellungsverfahren) unmittelbar dem Kultusministerium:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VII.2
80327 München
- Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer bzw. für das Lehramt an Gymnasien in amtlich beglaubigter Kopie
- Prüfungszeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- Erklärung mit Datum und Unterschrift, in der das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. die zuständige Regierung ermächtigt wird, Ihre bisherige Personalakte bei der zuständigen Stelle zur Einsichtnahme anzufordern. Die korrekte Adresse, möglichst mit Ansprechpartner, E-Mail-Adresse ist hierbei anzugeben
Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist das Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen - einfache Kopien) zusätzlich an der jeweiligen Schule (ausgeschriebene Stellen) abzugeben.
- Informationsblatt Bonusregelungen für bestimmte Unterrichtsfächer und Erweiterungen an staatlichen beruflichen Schulen
- Informationsblatt zum Einstellungsverfahren an staatlichen beruflichen Schulen zum SJ 2024/2025 N
- Bewerbungsformular für Studienreferendarinnen und Studienreferendare an beruflichen Schulen zum SHJ 2024/2025
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni eines (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, die mindestens zwei an der jeweiligen Schulart zu unterrichtende Fächer vorweisen können (im Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Englisch, Deutsch, Mathematik oder Sport) können im staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen sowohl an Fachoberschulen/Berufsoberschulen als auch an Wirtschaftsschulen eingesetzt werden.
- FOSBOS Informationsblatt Schulhalbjahr 2024/2025
- Wirtschaftsschule Informationsblatt Schulhalbjahr 2024/2025
Lehrkräfte, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis eines anderen Landes befinden, können sowohl im Rahmen des Lehrertauschverfahrens als auch im Rahmen des Einstellungsverfahrens in den Schuldienst des Landes Bayern übernommen werden. Die Anrechnung bisheriger Dienstzeiten wird gesondert geprüft.
- Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Lehrkraft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie persönliche und gesundheitliche Eignung etc. müssen ebenfalls erfüllt sein. Andernfalls wird eine Übernahme mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag geprüft.
- Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin Februar bzw. September eines Jahres kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
- a) Note der Qualifikationsprüfung (Zweites Staatsexamen) besser als 3,50
- b) Gesamtprüfungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) besser als 3,50
- c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein.
- Die zum Einstellungstermin für den staatlichen Schuldienst geltende Einstellungsgrenznote muss erreicht sein. Die Einstellungsgrenznote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Ende Dezember bzw. Mitte August e. J.) berechnet werden.
- Bewerberinnen und Bewerber mit außerbayerischer Lehramtsbefähigung benötigen eine Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung, die zeitnah zu beantragen ist (siehe auch: Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit Zweitem Staatsexamen aus einem anderen Bundesland (bayern.de). Mit der Bewerbung muss eine Freigabeerklärung des bisherigen Arbeitgebers vorgelegt werden oder ein Nachweis, dass das Beschäftigungsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen, z. B. durch Auflösungsvertrag rechtzeitig beendet werden kann.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum Schulhalbjahr im Februar e. J. bzw. 15. September 2025 antreten können.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in einer Festanstellung bei einem anderen Schulträger befinden, legen der Bewerbung eine Freigabeerklärung des Arbeitgebers bei. In der Freigabeerklärung, die formlos ist, erklärt sich der bisherige Arbeitgeber mit einer Abgabe der Lehrkraft bis zum nächsten Schuljahresbeginn einverstanden, auch wenn noch nicht feststeht, ob die Lehrkraft tatsächlich in Bayern übernommen wird. Die Lehrkraft verbleibt bei Nichtübernahme im Schuldienst des bisherigen Arbeitgebers. Durch die Einholung der Freigabeerklärung wird der Versetzungswunsch der Lehrkraft signalisiert und dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Stellennachbesetzung eingeräumt. Der Bewerber hat in jedem Fall selbst dafür zu sorgen, dass ein ggf. bestehendes Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag) bis zum Dienstantritt rechtzeitig beendet werden kann.
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024/2025 bzw. Schuljahr 2025/2026 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen (FOSBOS) sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schulhalbjahr 2024/2025
Die Ausschreibung der zum Schulhalbjahr 2024/2025 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Dienstag, 5. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Donnerstag, 28. November 2024. Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Montag, 18. November 2024 (spätestens 12.00 Uhr).
Schuljahr 2025/2026
Termine und Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren erhalten Sie hier ca. im April 2025.
Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.
Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien - (im Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport), die eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen anstreben, bewerben sich zum Schulhalbjahr 2024/2025 bzw. Schuljahr 2025/2026 unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an der jeweiligen Schule im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens. Möglich ist eine Bewerbung an Beruflichen Oberschulen (FOSBOS) und Wirtschaftsschulen.
Gymnasiale Bewerberinnen und Bewerber (aktueller Prüfungsjahrgang) teilen auf dem ihnen von der Gymnasialabteilung persönlich übersandten Formblatt ihre Bereitschaft auf Übernahme in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen (FOSBOS-WS) mit und bewerben sich aktiv im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (November).
Eine gesonderte zusätzliche Bewerbung beim Kultusministerium ist damit nur für Freie bzw. Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber notwendig.
Ihre Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- ggf. Anerkennungsbescheid (bei außerbayerischer Bewerbung) - soweit vorhanden
Eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung wird bei der Bewerbung akzeptiert. Das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung muss jedoch umgehend in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden. Im Bewerbungsschreiben empfiehlt sich ggf. ein Hinweis, wann die noch fehlenden Unterlagen vorgelegt werden können.
Die Unterlagen sind zu senden an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VII.2
80327 München
Für die Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist zusätzlich eine Bewerbung mit den gleichen Unterlagen an der jeweiligen Schule erforderlich, an der die Stelle ausgeschrieben ist.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die im Direktbewerbungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, prüft das Staatsministerium im Rahmen des Zuweisungsverfahrens anhand des bestehenden Bedarfs in der jeweiligen Fächerverbindung und der Notengrenze, ob eine Übernahme in Betracht kommt. Im Zuweisungsverfahren können Stellen nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die die jeweilige Einstellungsgrenznote erreichen sowie das Anforderungsprofil erfüllen. Einsatzwünsche können hierbei jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen berücksichtigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni eines (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.
- Eine Einstellung auf Planstelle kann nur erfolgen, wenn, die maßgebliche Einstellungsgrenznote erreicht wird, die allgemeinen (beamtenrechtlichen) Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind, die zuständige Personalvertretung zustimmt, der Bewerber nach Erhalt der Erklärung andere Bewerbungen an staatlichen Schulen unverzüglich storniert und die Lehramtsbefähigung in Bayern anerkannt ist.
- Das Angebot wird nur wirksam, wenn zum Zeitpunkt der Unterschrift keine anderweitige vertragliche Bindung oder Zusage bei einem anderen Schulträger (z. B. kommunal/privat) vorliegt.
Nur für Neubewerberinnen und Neubewerber mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien:
Nach Festlegung der Einstellungsgrenznote an einer staatlichen beruflichen Schule, also bei Feststehen der Wirksamkeit der unterschriebenen Beschäftigungsabsichtserklärung, bekommt die Bewerberin bzw. der Bewerber von der Gymnasialabteilung kein weiteres Einstellungsangebot unterbreitet.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Einstellungsgrenznote für die Gymnasien nicht erreichen und eine Beschäftigungsabsichtserklärung an einer beruflichen Schule unterschrieben haben, können im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses an derselben Schule beschäftigt werden, sofern die Schulleitung und der Bewerber/ die Bewerberin dies in der Beschäftigungsabsichtserklärung durch Ankreuzen vermerkt haben. Er wird darauf hingewiesen, dass die Beschäftigung sich nicht automatisch in ein Beamtenverhältnis oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wandelt und Sie sich gegebenenfalls zur Weiterbeschäftigung in den Folgejahren erneut den Wettbewerbsbedingungen stellen müssen.
Eine Versetzung an ein Gymnasium ist selbstverständlich möglich, sofern in der jeweiligen Fächerkombination am Zielort Bedarf besteht und die zum Einstellungstermin geltende Einstellungsgrenznote für Gymnasien erfüllt wird.
Die frühere Regelung, wonach sich eine Lehrkraft für einen Zeitraum von zwei (oder fünf) Jahren für den Einsatz an einer FOSBOS verpflichten musste, besteht nicht mehr.
Weiterführende Informationen
Stand: 21. Oktober 2024