Jährlich erhalten Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, dauerhaft in den Schuldienst an bayerischen Grundschulen eingestellt zu werden.
Für die Einstellung von Lehrkräften an den staatlichen Grundschulen legt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Einstellungskriterien (Anstellungsnoten) fest. Der konkrete Einstellungsvollzug (Ernennungen, Urkunden, Vertragsabschlüsse) obliegt den Regierungen, die in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern auch die Dienstorte festlegen.
Um Einstellung in den staatlichen Schuldienst können sich folgende Personengruppen bewerben:
- Absolventinnen und Absolventen der Zweiten Lehramtsprüfung aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang
- Bewerberinnen und Bewerber auf der Warteliste
- Freie Bewerberinnen und Bewerber
- Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Anpassungslehrgangs
Für das Schuljahr 2024/2025 gelten für das Lehramt an Grundschulen folgende Anstellungsnoten für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe:
Informationen zum Wartelistenverfahren erhalten Sie im Merkblatt.
Eine Einstellung von außerbayerischen Bewerberinnen und Bewerbern setzt die Anerkennung der Lehramtsbefähigung durch den Freistaat Bayern voraus.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Anerkennungsprozess:
Neben der Teilnahme am Einstellungsverfahren besteht für Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst eines anderen Landes beschäftigt sind, die Möglichkeit, die Übernahme in den bayerischen Schuldienst im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zu beantragen.
Aktuell bestehen an den bayerischen Grundschulen befristete Beschäftigungsmöglichkeiten, beispielsweise in den folgenden Bereichen:
- Aushilfe im Rahmen der Mobilen Reserve
- Einsatz im Bereich von Sprachfördermaßnahmen
- Einsatz im Rahmen des gebundenen Ganztags
Interessentinnen und Interessenten aller Lehrämter werden gebeten, sich mit vollständigen Angaben zu ihrem jeweiligen Lehramt und mit allen Kontaktdaten direkt bei den Regierungen zu bewerben.
Weiterführende Informationen
Stand: 03. September 2024