Eine Frau versendet eine digitale Bewerbung am Computer
Bewerbung auf eine Stelle als Lehrkraft in Bayern ©BullRun – stock.adobe.com

Je nachdem, ob Sie dem aktuellen Prüfungsjahrgang angehören, Ihre Zweite Staatsprüfung schon länger zurückliegt oder Sie aktuell in einem anderen Bundesland tätig sind: Auf mehreren Wegen können Sie sich um Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst bewerben.


Allgemeine Informationen zu Bewerbung und Einstellung an staatlichen Schulen in Bayern

Die Festeinstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst erfolgt nach dem Leistungsprinzip, d. h. ausschließlich anhand der Gesamtprüfungsnote des Bewerbers bzw. der Bewerberin. Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Direktbewerbungsverfahren an beruflichen Schulen) erfolgt die Einstellung zentral über das Staatsministerium, ggf. unter Beteiligung der Regierungen.

Man unterscheidet im Einstellungsverfahren zwischen

  • Bewerberinnen und Bewerbern, die die Lehramtsausbildung (insbesondere den Vorbereitungsdienst) in Bayern absolviert haben und
  • sogenannten außerbayerischen Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsqualifikation
  • Absolventinnen und Absolventen des bayerischen Vorbereitungsdienstes können sich direkt im Anschluss an die Zweite Staatsprüfung um Einstellung bewerben. Es handelt sich dabei um den aktuellen Prüfungsjahrgang.
  • Sollte es für diese Bewerberinnen und Bewerber in einem Jahr keine Einstellungsmöglichkeit geben (z. B. aufgrund einer begrenzten Zahl an Planstellen), können sie in den folgenden 5 Jahren am sog. Wartelistenverfahren teilnehmen.
  • Mit Vorliegen einer Lehramtsbefähigung haben bayerische Bewerberinnen und Bewerber zudem auch jährlich die Möglichkeit, sich im Rahmen der Freien Bewerbung um Einstellung zu bemühen.

Als „außerbayerisch“ werden Interessentinnen und Interessenten bezeichnet, die die Zweite Staatsprüfung nicht in Bayern abgelegt haben. Hierzu zählen beispielsweise Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes anderer Bundesländer sowie Lehrkräfte, die eine Lehramtsbefähigung im (europäischen) Ausland erworben haben. In diesen Fällen überprüft das Staatsministerium vor der Einstellung, ob die vorliegende Lehramtsbefähigung für den bayerischen Schuldienst anerkannt werden kann.

Für diesen Personenkreis ist die Freie Bewerbung möglich.

Falls Sie nicht über einen Lehramtsabschluss verfügen, informieren Sie sich bitte unter Quereinstieg und Sondermaßnahmen über Ihre Möglichkeiten ins Lehramt in Bayern.


Aktueller Prüfungsjahrgang

Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben und direkt nach dem Zweiten Staatsexamen eine Übernahme in den bayerischen Staatsdienst anstreben, erhalten alle relevanten Informationen über ihre Seminarschule.

Die Einreichung der Unterlagen erfolgt i. d. R. auf dem Dienstweg, d. h. über die Seminarschule, und zwar u. a.:

  • Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst
  • Erhebung von personenbezogenen Daten und
  • Ergänzende Informationen zum Lebenslauf

Bitte informieren Sie sich über die genauen Bewerbungsmodalitäten an Ihrer Schulart!


Freie Bewerbung

Das Verfahren „Freie Bewerbung“ steht jährlich zum Einstellungstermin September (Schuljahresbeginn) offen für Bewerberinnen und Bewerber

  • aus anderen Bundesländern,
  • dem Ausland oder
  • bayerische Absolventinnen und Absolventen ohne Wartelistenberechtigung.

Freie Bewerber mit Festanstellung

Bewerberinnen und Bewerber, die sich derzeit in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis an einer kommunalen oder privaten Schule oder an einer Schule in einem anderen Bundesland befinden, können eine Freie Bewerbung nur unter folgenden Bedingungen anstreben:

  • Es liegt eine Freigabeerklärung ihres derzeitigen Dienstherren/Arbeitgebers vor. Diese muss mindestens bis zum 30. Juni gültig sein.
  • Oder: Das Beschäftigungsverhältnis wurde durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen (z.B. durch Auflösungsvertrag), rechtzeitig beendet.

Wartelistenverfahren

Das Wartelistenverfahren steht allen Bewerberinnen und Bewerbern offen, welche über eine sog. Wartelistenberechtigung verfügen.

Alle bayerischen Bewerber, die nicht unmittelbar nach Erwerb der Lehrbefähigung eingestellt werden können, erhalten nach Beendigung des Referendariats automatisch Informationen zum Wartelistenverfahren.

Außerbayerische Bewerber mit einer als gleichwertig anerkannten Lehrbefähigung können nur dann die Wartelistenberechtigung erwerben, wenn ihre erstmalige Bewerbung als Freier Bewerber nicht erfolgreich war und alle Kriterien der Wartelistenberechtigung erfüllt sind.

Folgende Bedingungen müssen für eine Wartelistenberechtigung erfüllt sein:

  • Es besteht keine unbefristete Anstellung im öffentlichen Schuldienst innerhalb oder außerhalb Bayerns mit Anspruch auf Vollbeschäftigung.
  • Es besteht weder im öffentlichen noch im privaten Schuldienst ein Beamtenverhältnis mit Anspruch auf Vollbeschäftigung.
  • Der erstmalige Erwerb der Lehrbefähigung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.
  • Sowohl die Gesamtprüfungsnote als auch die Note der Zweiten Staatsprüfung sind nicht schlechter als 3,50.
  • Die Bewerberin oder Bewerber haben bisher noch kein staatliches Einstellungsangebot abgelehnt.

Eine Wartelistenberechtigung alleine kommt noch nicht einer jährlichen Bewerbung um Einstellung gleich. Um im Wartelistenverfahren berücksichtigt zu werden, muss in jedem Jahr, in dem eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst angestrebt wird, die „jährliche Bereitschaftserklärung“ abgegeben werden (Stichtag: 30. April).

Weitere Informationen zum Wartelistenverfahren (Platzziffer, Wartelistenbonus, Veröffentlichung der aktuellen Wartelisten) sind auf den Seiten der Schularten unter Bewerbung und Einstellung bereitgestellt.

Stand: 28. März 2024

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