Mit der (ggf. anerkannten) Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik und einer Einstellung in den bayerischen Förderschuldienst kann eine Lehrkraft an Förderschulen, an Schulen für Kranke sowie an der allgemeinen Schule im Rahmen einer inklusiven Förderung, Unterrichtung und Beratung (Mobile Sonderpädagogische Dienste, Kooperationsklassen, Außenklassen etc.) eingesetzt werden.
Die Einstellungsnote
Die Einstellungsnote liegt für Lehrkräfte für Sonderpädagogik derzeit bei 3,50.
Als Einstellungsnote gilt entweder
- die Gesamtprüfungsnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung (für bayerische Absolventinnen und Absolventen) oder
- die Vergleichsnote (für Bewerber mit außerbayerischer Ersten Staatsprüfung) oder
- die zusammenfassende Note nach § 35 LPO II (Für Bewerber, die auch eine Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach bekommen haben)
Für das Schuljahr 2024/2025 gelten für das Lehramt an Förderschulen schulen folgende Einstellungsnoten für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe:
Informationen für bayerische Bewerber
Je nachdem, wann Sie Ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben, unterscheiden sich die Modalitäten für die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen Schuldienst:
Die Studienreferendarinnen und -referendare des aktuellen Prüfungsjahrgangs werden gebeten, den Einstellungsfragebogen bis spätestens 15. April 2024 über ihre Seminarleitung an die für sie zuständige Regierung zu senden.
Dies gilt auch für die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht beabsichtigen, 2024 in den staatlichen Schuldienst einzutreten, weil sie von vorneherein den privaten Schuldienst vorziehen, in den Schuldienst eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland wechseln oder einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen wollen.
Ca. Mitte Juli erfahren Sie, in welchem Regierungsbezirk Sie eingesetzt sind.
Voraussichtlich bis Ende Juli/Anfang August teilt Ihnen die für Sie zuständige Regierung Ihren Einsatzort mit.
Alle wichtigen Informationen erhalten Sie im anliegenden Informationsblatt.
Derzeit besteht Volleinstellung für alle genannten Gruppen.
Informationen zum Wartelistenverfahren erhalten Sie im anliegenden Informationsblatt.
Bei Interesse an einer Einstellung als „freier Bewerber“ wenden Sie sich bitte ab Dezember eines Jahres per E-Mail an Frau Tabea Alhäuser-Walther:
Frau SoKRin Tabea Alhäuser-Walther
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Dieser E-Mail fügen Sie eine Kopie Ihres Zeugnisses über die Erste (Lehramtsprüfung) und Zweite Staatsprüfung an. Daraufhin erhalten Sie den Einstellungsfragebogen für "freie Bewerber", der bis 15. Mai 2024 (Eingangsstempel) einzureichen ist.
Informationen für Bewerbern aus anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland
Lehrkräfte, die eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik durch Ablegen der Ersten Lehramtsprüfung/ Staatsprüfung bzw. eines lehramtsbezogenen Masters und der Zweiten Staatsprüfung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, benötigen für die Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst eine Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik in Bayern.
Für die Anerkennung der Lehramtsbefähigung ist aktuell keine Nachqualifikationsprüfung abzulegen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und das Online-Formular für den Antrag auf Anerkennung:
Ansprechpartnerin im zuständigen Fachreferat:
Frau Corina Dudas
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Parallel zur Teilnahme am Einstellungsverfahren besteht für Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst eines anderen Landes beschäftigt sind die Möglichkeit, die Übernahme in den bayerischen Schuldienst im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zu beantragen.
Zuständig für das Lehreraustauschverfahren:
Frau Carina Ginthum
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bewerbung auf eine freie Stelle an einer Förderschule oder Schule für Kranke
Interessentinnen und Interessenten aller Lehrämter können sich bei Interesse mit vollständigen Angaben zu ihrem Lehramt (Fächerkombination), ihren vollständigen Kontaktdaten (Telefon, Anschrift) sowie ggf. unter Angabe ihrer bevorzugten Einsatzorte bzw. Einsatzregionen direkt per E-Mail an die Regierungen wenden.
Monika Jakoby-Mittermaier
Regierung von Oberbayern
80534 München
Rainer Fauser
Regierung von Niederbayern
Postfach
84023 Landshut
Stefan Fricker
Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Thomas Mück-Rönsch
Regierung von Oberfranken
Postfach 11 01 65
95420 Bayreuth
Gerhard Kleindiek
Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
91511 Ansbach
Angelika Baum
Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Claudia Thoma
Regierung von Schwaben
86145 Augsburg
Informationen für außerbayerische Bewerber (EU-Länder)
Nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen hat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union die in einem Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationen zu berücksichtigen und zu beurteilen, ob sie den von ihm geforderten Qualifikationen entsprechen. Für die Beurteilung einer erworbenen Qualifikation für den Lehrerberuf sind in Bayern das Bayerische Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), die EG-Richtlinienverordnung für Lehrer (EGRiLV-Lehrer) und die Lehramtsprüfungsordnungen I und II maßgebend.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus prüft, ob das erworbene Diplom der EG-Richtlinie entspricht, im Herkunftsland zur Ausübung des Lehrerberufes berechtigt und ob die erworbene Qualifikation dem Lehramt laut Antrag zugeordnet werden kann. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so scheidet die Anerkennung aus.
Hier finden Sie zusätzliche Informationen und das Online-Formular für den Antrag auf Anerkennung:
Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik in Bayern steht Ihnen darüber hinaus die Ansprechpartnerin im Fachreferat für Förderschulen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung:
Frau Corina Dudas
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München
Informationen für Spätaussiedler
Spätaussiedler haben einen Anspruch auf die formale Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung. In einem gesonderten Verfahren wird die Möglichkeit einer inhaltlichen Anerkennung geprüft, bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf:
Frau Corina Dudas
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kults
Informationen für Bewerber aus sog. Drittstaaten
Außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums durchlaufene Ausbildungen können grundsätzlich nicht als Befähigung für ein Lehramt nach dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) anerkannt werden. Sollten Sie an einem Einsatz als Lehrkraft für Sonderpädagogik an einer privaten Förderschule interessiert sein, müsste Ihre Ausbildung zunächst bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz der Länder in Bonn bewertet werden, um feststellen zu können, ob eine Unterrichtsgenehmigung für eine Lehrtätigkeit an einer privaten Förderschule in Bayern erteilt werden könnte.
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder der Bundesrepublik Deutschland
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen -
Postfach 2240
53113 Bonn
Für die Tätigkeit an einer privaten Förderschule können Sie sich im Anschluss an die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz der Länder direkt bei einer privaten Förderschule bewerben.
Schulsuche:
Förderzentren und Sonderpädagogische Förderzentren suchen und finden (Erweiterte Suche -> Schulbezogene Angaben -> Schulart: „Förderzentren“ -> Förderschwerpunkt: „alle“ auswählen):
Welche weitere Beschäftigungsmöglichkeiten an Förderschulen gibt es?
Private / kommunale Beschäftigungsmöglichkeiten an den Förderschulen in Bayern:
Neben einer Übernahme in den staatlichen Schuldienst ist grundsätzlich auch eine Verwendung im Privatschuldienst oder (bei Förderzentren für den Förderschwerpunkt Hören) auch im kommunalen Schuldienst (bei einem Bezirk) möglich. Ein Verzeichnis dieser Schulen ist bei der zuständigen Regierung erhältlich. Auf Einstellungsbedingungen bei privaten oder kommunalen Trägern hat das Staatsministerium keinen Einfluss.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Angestellte mit unterschiedlichen Professionen für die Arbeit an Förderschulen:
An Förderschulen arbeiten multiprofessionelle Teams.
Falls Sie eine der folgenden Berufsqualifikationen vorweisen, können Sie sich um staatliche Anstellung bei einer der örtlich zuständigen Regierung (Bereich Förderschulen) oder bei einer privaten Förderschule bzw. deren Träger bewerben:
- Erzieherin/Erzieher (Weiterqualifikation über eine berufsbegleitende Zusatzausbildung zum Heilpädagogischen Förderlehrer)
- Erzieherpraktikantin/Erzieherpraktikant
- Erzieherin/Erzieher im Anerkennungsjahr
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Pflegekraft
- Therapeutin/Therapeut
Bewerbung in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis
Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag werden Lehrkräfte eingestellt, welche die Lehrbefähigung für das jeweilige Lehramt besitzen und auch die notenmäßigen Voraussetzungen für eine Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, aber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht aufweisen, wie etwa Überschreiten der Altersgrenze für eine Verbeamtung (45. Lebensjahr) oder keine gesundheitliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
Es besteht volle Sozialversicherungspflicht (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und Beitragspflicht zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Nähere Informationen können Sie auf der Homepage der VBL abrufen.
Befristete Beschäftigungsmöglichkeiten auf Arbeitsvertrag
Befristete Beschäftigungsmöglichkeiten auf Arbeitsvertrag ergeben sich durch sog. „Nachrückerfälle“ oder den Aushilfsbedarf.
Falls nicht alle der für eine Einstellung im Beamtenverhältnis oder auf Arbeitsvertrag vorgesehenen Lehrkräfte das Einstellungsangebot annehmen (z. B. Nichtantritt), können in diesem Umfang und unter Beachtung des Leistungsprinzips ersatzweise Lehrkräfte auf befristeten Arbeitsvertrag (ohne Zusage auf Verbeamtung) eingestellt werden.
Bei Interesse an einer befristeten Aushilfstätigkeit haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Bewerbung um eine befristete staatliche Anstellung bei einer der örtlich zuständigen Regierung (Bereich Förderschulen)
- Bewerbung um eine Anstellung im privaten Förderschuldienst direkt bei einer privaten Förderschule bzw. deren Träger
Folgende Personengruppen können sich bewerben:
- Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik in Bayern
- Lehrkräfte mit einer anerkannten Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik aus anderen Bundesländern
- Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung (Erste Lehramts- bzw. Staatsprüfung bzw. lehramtsbezogener Master und Zweite Staatsprüfung) für ein Lehramt gem. Art. 2 BayLBG
- Absolventen der Ersten Lehramtsprüfung für ein Lehramt gem. Art. 2 BayLBG in Bayern
- Lehrkräfte mit einer anerkannten Ersten Staatsprüfung bzw. mit einem anerkannten lehramtsbezogenen Master aus einem anderen Bundesland
- Studierende in einem hohen Fachsemester des Lehramts für Sonderpädagogik in Bayern bzw. nach Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung in Bayern
Weitere Tätigkeiten in der Schule
Interessentinnen und Interessenten aller Lehrämter können sich bei Interesse mit vollständigen Angaben zu ihrem Lehramt (Fächerkombination), ihren vollständigen Kontaktdaten (Telefon, Anschrift) sowie ggf. unter Angabe ihrer bevorzugten Einsatzorte bzw. Einsatzregionen direkt per E-Mail an die Regierungen, Bereich Förderschulen wenden.
Förderzentren und Sonderpädagogische Förderzentren suchen und finden (Erweiterte Suche -> Schulbezogene Angaben -> Schulart: „Förderzentren“ -> Förderschwerpunkt: „alle“ auswählen):
Weiterführende Information
Stand: 03. September 2024