Blick auf Bobengrün, Bad Steben
Einmalig 3.000 Euro (brutto) Prämie in ausgewiesenen Regionen bei Neueinstellung oder Versetzung nach Bayern ©schulzfoto – stock.adobe.com

Wenn Sie sich zum Schuljahr 2024/2025 für den bayerischen Schuldienst bewerben und ab September 2024 an einer Schule in einer der ausgewiesenen Regionen mit hohem Lehrkräftebedarf eingesetzt werden, erhalten Sie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine einmalige Regionalprämie in Höhe von 3.000 Euro (brutto).

Die Prämienzahlung erhalten Sie, wenn Sie im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte auf Dauer beim Freistaat Bayern eingestellt oder als Beamtinnen oder Beamte von einem anderen Bundesland nach Bayern versetzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Einstellung in einer Bedarfsregion.

Prämienregionen

Regionalpraemie Legende
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Landkreis Amberg-Sulzbach

Grundschule/Mittelschule

(Lehramtsbefähigung mit Schulpsychologie)

Kreisfreie Stadt Amberg

Grundschule/Mittelschule

(Lehramtsbefähigung mit Schulpsychologie)

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Landkreis Ansbach

Gymnasium

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Landkreis Aschaffenburg

Grundschule/Mittelschule

Förderschule

Realschule *

Kreisfreie Stadt Aschaffenburg

Grundschule/Mittelschule

Förderschule

Realschule *

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Landkreis Bad Kissingen

Gymnasium

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Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Realschule *

Gymnasium

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Landkreis Bayreuth

Gymnasium

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Landkreis Cham

Grundschule/Mittelschule

(Lehramtsbefähigung mit Schulpsychologie)

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Landkreis Coburg

Gymnasium

Kreisfreie Stadt Coburg

Gymnasium

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Landkreis Dachau

Realschule *

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Landkreis Dillingen an der Donau

Förderschule

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Landkreis Ebersberg

Realschule *

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Landkreis Eichstätt

Förderschule

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Landkreis Fürstenfeldbruck

Realschule *

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Landkreis Günzburg

Förderschule

Gymnasium

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Landkreis Hof

Grundschule/Mittelschule

Förderschule

Realschule *

Gymnasium

Kreisfreie Stadt Hof

Grundschule/Mittelschule

Förderschule

Realschule *

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Kreisfreie Stadt Kaufbeuren

Gymnasium

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Landkreis Kronach

Förderschule

Gymnasium

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Landkreis Landshut

Grundschule/Mittelschule

Kreisfreie Stadt Landshut

Grundschule/Mittelschule

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Landkreis Miesbach

Realschule *

Gymnasium

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Landkreis Miltenberg

Grundschule/Mittelschule

Förderschule

Realschule *

Gymnasium

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz

Grundschule/Mittelschule

(Lehramtsbefähigung mit Schulpsychologie)

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Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Gymnasium

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Landkreis Neu-Ulm

Grundschule/Mittelschule

Gymnasium

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Landkreis Starnberg

Realschule *

* alle Fächerverbindungen mit Ausnahme der Fächerverbindungen Wirtschaftswissenschaften/Geografie, Wirtschaftswissenschaften/Politik und Gesellschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften/Sport männlich, Wirtschaftswissenschaften/Sport weiblich;
die Ausnahme gilt auch dann, wenn eine dieser Fächerverbindungen durch ein zusätzliches Fach bzw. mehrere zusätzliche Fächer erweitert oder eine zusätzliche Lehrerlaubnis erworben wurde bzw. mehrere zusätzliche Lehrerlaubnisse erworben wurden

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Landkreis Tirschenreuth

Förderschule

Gymnasium

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Landkreis Unterallgäu

Gymnasium

Kreisfreie Stadt Memmingen

Gymnasium

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Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Förderschule

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Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Grundschule/Mittelschule

Förderschule

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Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

Förderschule

Gymnasium

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Prämien für die beruflichen Schulen werden nicht nach Region, sondern nach den Bedarfen an den einzelnen Schulstandorten vergeben (Direktbewerbungsverfahren). Informationen zu offenen Stellen und Prämienmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Schulen finden sich in der Stellenbörse.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Regionalprämie, wenn Sie ab dem Schuljahr 2024/2025

  • beim Freistaat Bayern im Beamten- oder Angestelltenverhältnis auf Dauer eingestellt oder als Beamtin/Beamter aus einem anderen Bundesland nach Bayern versetzt werden und
  • einer Schule in einer der ausgewiesenen „Prämienregionen“ bzw. einer der ausgewiesenen beruflichen Schule zugewiesen werden und
  • dort auch tatsächlich Unterricht erteilen sowie
  • mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit beschäftigt sind.
  • Zudem dürfen Sie im Schuljahr 2023/2024 kein auf Dauer angelegtes Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis an einer privaten oder kommunalen Schule in Bayern gehabt haben.

Gut zu wissen:

Orts- und familienbezogene Besoldungsbestandteile
Auch wenn in Ihrer Wunschregion derzeit ggf. keine Regionalprämie gezahlt wird, bewerben Sie sich gerne trotzdem um eine Stelle als verbeamtete Lehrkraft und profitieren Sie – gerade im Ballungsraum München – von sehr guten Einstellungschancen und der Neuregelung des Orts- und Familienzuschlags, die in vielen Fallkonstellationen zu einer spürbaren Steigerung der Besoldung führt!


Umzugskostenvergütung

Es besteht ein besonderes dienstliches Interesse an einer Versetzung aus einem anderen Bundesland nach Bayern. Damit können unabhängig von einem Einsatz in einer „Prämienregion“ und ggf. zusätzlich zur Gewährung einer Regionalprämie individuell anfallende Umzugskosten nach den Regelungen des Bayerischen Umzugskostengesetzes (BayUKG) erstattet werden. Voraussetzung ist eine schriftliche oder elektronische Zusage der Umzugskostenvergütung, die vor Umzugsbeginn erteilt wurde.

Fragen und Antworten

  • Bitte bewerben Sie sich regulär im Rahmen des jeweiligen Bewerbungsverfahrens für die gewünschte(n) Schulart(en). Weiterführende Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen für die verschiedenen Schularten.

Nein. Die Regionalprämie kann nur für eine zum Schuljahr 2024/2025 auf Dauer angelegte Einstellung als Lehrkraft in einer der ausgewiesenen Regionen gewährt werden.

Nein. Die Regionalprämie kann nur gewährt werden für Neueinstellungen in den bayerischen Staatsdienst oder bei Versetzungen aus einem anderen Bundesland nach Bayern.

Die Regionalprämie wird i. d. R. vier Monate nach Dienstantritt mit den Bezügen bzw. dem Entgelt überwiesen.

Ja.

Nein. Die Regionalprämie beträgt einheitlich einmalig 3.000 Euro (brutto). Voraussetzung ist jedoch eine Beschäftigung mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit.

Abgesehen von wenigen Sonderfällen ist die Regionalprämie zurückzuzahlen, sofern der Dienst an der zugewiesenen Schule vor Ablauf einer Verweildauer von zwei Schuljahren beendet wird.

Nein, die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden, wenn man während der zweijährigen Verbleibdauer in Mutterschutz oder Elternzeit geht oder abgeordnet wird.

Nein, es handelt sich um eine einmalige Prämie. Bei einer Versetzung in eine andere Bedarfsregion vor Ablauf der zweijährigen Verweildauer muss die Prämie aber nicht zurückgezahlt werden.


Weiterführende Informationen

Stand: 18. November 2024

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