An allgemeinbildenden Schulen werden auch Fachlehrkräfte für praxisorientierte Fächer eingesetzt. In Bezug auf die Ausbildung zur Fachlehrkraft finden Sie hier grundlegende Informationen zusammengestellt:
Mögliche Fächerverbindungen
In diesen Fächern wird für den späteren Einsatz als Fachlehrkraft für praxisorientierte Fächer ausgebildet:
- Ernährung, Gestaltung ggf. mit Erweiterungsfach Informationstechnik bzw. Sport
- Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik
- Informationstechnik, Werken und Kunst bzw. Sport
- Musik und Informationstechnik
- Sport und Informationstechnik
- Englisch und Informationstechnik
- Englisch und Sport
- Modellversuch: Sport und Informationstechnik (3-jährig)
Die erste Ausbildungsphase der Fachlehrkräfte richtet sich nach den Bestimmungen der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553).
Die Lehramtsbefähigung als Fachlehrkraft für praxisorientierte Fächer können Sie auf folgende Weise erwerben:
- Durch die erfolgreiche Ablegung der pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung am Staatsinstitut (= Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften) in der gewählten Fächerverbindung,
- sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F II - Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften):
Fachlehrkräfte für praxisorientierte Fächer werden an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen eingesetzt.
Die Ausbildung zur Fachlehrkraft umfasst
- die fachliche Ausbildung einschließlich fachlicher Abschlussprüfung und
- die pädagogisch-didaktische Ausbildung mit abschließender Erster Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften.
Die fachliche Ausbildung erfolgt in zwei Fächern (2-jährig aufsetzend auf eine abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Fach) oder drei Fächern (4-jährig).
Zur pädagogisch-didaktischen Ausbildung gehören: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Schulpsychologie sowie die Fachdidaktik der gewählten Fächer und Schulpraxis.
Ein Ausbildungsjahr am Staatsinstitut richtet sich nach dem jeweiligen Schuljahr und der Ferienordnung an allgemeinbildenden Schulen; der Unterricht erfolgt in Vollzeitausbildung (ca. 34 Wochenstunden).
Mindestens ein mittlerer Schulabschluss gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (vgl. hierzu KMBek 30. April 2007, KWMBl I S. 207, BayRS 2230.1.1.3-UK), in der jeweils geltenden Fassung - die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Fachlehrkraft - das Bestehen eines Eignungstests.
Sofern Sie sich für eine 2-jährige Ausbildung bewerben möchten, ist zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Vorbildung in einem Ausbildungsfach (vgl. hierzu im einzelnen § 4 Abs. 2 ZAPO-F I) erforderlich.
Die Ausbildung zur Fachlehrkraft beginnt jeweils zum Schuljahresanfang im September am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern.
Die Bewerbungstermine und die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite der jeweiligen Abteilung des Staatsinstituts.
Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Studienplätze.
Für die Fächerverbindung Informationstechnik, Werken und Kunst bzw. Sport:
Abteilung I - Südbayern
Henisiusstraße 1
86152 Augsburg
Abteilung V - Nordbayern
Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth
Für die Fächerverbindungen Ernährung und Gestaltung, Sport und Informationstechnik, Englisch und Informationstechnik, Englisch und Sport sowie das Erweiterungsfach Sport:
Abteilung II - Südbayern
Am Stadtpark 20
81243 München
Für die Fächerverbindungen Ernährung und Gestaltung sowie Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik:
Abteilung II - Bad Aibling
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 28
83043 Bad Aibling
Für die Fächerverbindungen Ernährung und Gestaltung, Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik, Musik und Informationstechnik oder Englisch und Informationstechnik sowie das Erweiterungsfach Informationstechnik:
Abteilung III - Nordbayern
Schlesierstraße 26+28
91522 Ansbach
Der freiwillige Besuch des Unterrichts in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Politik und Gesellschaft sowie Englisch im Rahmen der Ausbildung zur Fachlehrkraft ergänzt die fachliche Ausbildung und ermöglicht – bei entsprechendem Notendurchschnitt – den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife. Dieses Wahlfächerangebot setzt eine entsprechende Teilnehmerzahl voraus.
Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 sowie mindestens befriedigenden Leistungen in den Fächern des weiterführenden Unterrichts kann die fachgebundene Hochschulreife erworben werden (§ 41 ZAPO-F I). Diese eröffnet den Zugang zu den Studiengängen in Erziehungswissenschaft, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt für Sonderpädagogik, Pädagogik einschließlich Schul- und Sonderpädagogik, Psychologie und Psychology of Excellence sowie Ernährungswissenschaft für Absolventen und Absolventinnen des Ausbildungsgangs Ernährung und Gestaltung (entsprechend der Qualifikationsverordnung vom 2. November 2007, GVBl S. 767, in der jeweils geltenden Fassung).
Die Ausbildung endet mit der pädagogisch- didaktischen Abschlussprüfung, die als Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften zugleich als Einstellungsprüfung in den Vorbereitungsdienst im Sinne des Bayerischen Beamtengesetzes gilt. Genauere Informationen zu den Abschlussprüfungen erhalten Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung am Staatsinstitut.
Vorbereitungsdienst für Fachlehrkräfte in praxisorientierten Fächern
An die Ausbildung am Staatsinstitut (Abschluss = Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften) schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der Zweiten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften, welche zugleich als Qualifikationsprüfung im Sinne des Bayerischen Beamtengesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Fachlehrkräfte an Seminarveranstaltungen teil und erteilen selbstständigen Unterricht. Der Vorbereitungsdienst und die Zweite Lehramtsprüfung richten sich nach der ZAPO-F II in der jeweils geltenden Fassung. Zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes werden die Bewerberinnen und Bewerber Seminarbezirken und Grund- oder Mittelschulen in Bayern zugewiesen. Die Verteilung erfolgt in erster Linie nach dienstlichen Belangen. Persönliche Wünsche können nur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
De rerste Ausbildungsabschnittumfasst derzeit
- eigenverantwortlichen Unterricht (10 Wochenstunden),
- Praktikum im Unterricht
- eigenverantwortliche Hospitation und
- Seminarveranstaltungen (1 Tag pro Woche).
An einem Wochentag besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den vier verbleibenden Wochentagen sind die Fachlehreranwärter und Fachlehreranwärter an ihren Einsatzschulen tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).
Der zweite Ausbildungsabschnittumfasst derzeit
- eigenverantwortlichen Unterricht (16 Wochenstunden),
- eigenverantwortliche Hospitation und
- Seminarveranstaltungen.
Die Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter haben aktiv an den Seminarveranstaltungen mitzuwirken, insbesondere haben sie nach Weisung der Seminarleiterin/des Seminarleiters Arbeiten zu fertigen, die der Vor‑ und Nachbereitung sowie der Ausgestaltung von Seminarveranstaltungen dienen.
Die Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter sind verpflichtet, den von ihnen erteilten Unterricht nachweislich stofflich und methodisch vorzubereiten bzw. im Praktikum die erforderlichen Aufzeichnungen zu fertigen. Außerdem haben sie nach Weisung der Seminarleiterin/des Seminarleiters zu bestimmten Terminen (in der Regel zu Beratungsbesuchen) besondere Unterrichtsvorbereitungen zu fertigen.
Auf das Bayerische Gesetz über das Erziehungs‑ und Unterrichtswesen (BayEUG), die Schulordnungen für die Grundschulen (GrSO) bzw. für die Mittelschulen (MSO) in Bayern und die Lehrerdienstordnung (LDO) sowie die zum Vorbereitungsdienst erlassenen Bekanntmachungen wird hingewiesen.
Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter können aus dem Vorbereitungsdienst (aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf) entlassen werden, wenn die Leistungen oder das Verhalten den Anforderungen nicht entsprechen oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Staatlichen Anstellungsprüfung als Fachlehrkraft.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der Aushändigung (Zustellung) des Zeugnisses über die Zweite Lehramtsprüfung oder der schriftlichen Mitteilung über das Nichtbestehen der Prüfung (Qualifikationsprüfung, § 28 und § 29 Leistungslaufbahngesetz).
Zunächst werden die Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter durch das Kultusministerium den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Bezirksregierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung zu Studienseminaren vor. Jede Grund- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein.
Das Staatsministerium ist bemüht, die Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber grundsätzlich dem Regierungsbezirk zuzuweisen, den sie beantragen. Bei der Zuweisung an die Regierungsbezirke müssen jedoch dienstliche Erfordernisse den Vorrang haben. Sollte deshalb der Erstwunsch bzw. einer der beiden weiteren genannten Einsatzwünsche hinsichtlich des Regierungsbezirks nicht erfüllt werden können, so wird das Staatsministerium für Unterricht und Kultus versuchen, bei der Zuteilung auf die einzelnen Regierungsbezirke unzumutbare Härten zu vermeiden und die persönlichen Verhältnisse der Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Die Festlegung der Dienstorte obliegt den Regierungen und den Staatlichen Schulämtern. Ortswünsche können im Formular angegeben und begründet werden (ggf. sind entsprechende Nachweise beizufügen).
Es kann notwendig werden, einen Teil der Bewerberinnen und Bewerber mit diesem Fach einem anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk zuzuweisen.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt.
Fachlehrkräfte werden in ein Beamtenverhältnis der dritten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn berufen. Eingangsamt ist das Amt der Fachlehrkräfte in der Besoldungsgruppe A 10.
Eine Beförderung zur/m Fachoberlehrerin/Fachoberlehrer der Besoldungsgruppe A 11 ist im Rahmen der Beförderungsrichtlinien und der zur Verfügung stehenden und besetzbaren Planstellen möglich.
In Krankheits‑, Geburts‑ und Todesfällen werden Beihilfen nach den Beihilfevorschriften gewährt.
Anträge auf vermögenswirksame Leistungen sind unter Angabe der Buchhaltung, des Geburtsdatums und des Vermerks "Neuzugang" unmittelbar der zuständigen Dienststelle des Landesamtes für Finanzen, Bezügestelle - Besoldung -, zu übermitteln. Die Buchhaltungsnummer kann dem Zuteilungsschreiben entnommen werden.
Informationen zu den Anwärterbezügen und zur Bezügeabrechnung für Beamte erhalten Sie beim Landesamt für Finanzen:
Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung geleistet. Informationen hierüber finden Sie auch unter Finanzierung-Bafög oder Aufstiegs-Bafög:
Nähere Auskünfte erteilen auch die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen.
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Der Anmeldezeitraum für den Vorbereitungsdienst 2025 (September 2025 - September 2027) ist vom 01.02.2025 bis 15.04.2025.
Die Anmeldung erfolgt über den Online-Formularserver.
Für eine gültige Anmeldung folgen Sie bitte den Hinweisen auf den Seiten des Formularservers.
Es wird dringend geraten, sich den Link zum Formular (→ ‚Unterbrechen‘) abzuspeichern, falls sich vor dem Abgabetermin noch Änderungen ergeben. Auch die nach dem Absenden des Online-Antrags erzeugte PDF-Datei sollte abgespeichert werden.
Nach Eingabe der notwendigen Informationen werden diese digital an das Staatsministerium weitergeleitet und zusätzlich in einem PDF-Dokument zusammengestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als ordnungsgemäße Meldung ausschließlich die Abgabe oder Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars gilt. Es reicht nicht aus, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks samt Anlagen gültig!
Grundsätzlich ist der Antrag vollständig mit den angegebenen Anlagen bis Meldeschluss 15.04.2025 (Posteingang) vorzulegen. Die im Antrag genannte Nachreichfrist (01.07.) gilt nur für das Erweiterte Führungszeugnis und das Zeugnis des Gesundheitsamtes sowie in Ausnahmefällen für einzelne Unterlagen.
Mit dem Zulassungsschreiben zur Ersten Lehramtsprüfung in Bayern erhalten Sie auch ein Schreiben mit Informationen über die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst und dem Link zum Formularserver unter dem Sie den Antrag zum jeweiligen Vorbereitungsdiensttermin ab 01.02. online ausfüllen können:
Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt zur Fachlehrkraft kann in der Zeit vom 1. Februar 2025 bis 15. April 2025 erfolgen.
In dieser Zeit ist das ausgedruckte Formular mit allen Anlagen sowie mit Unterschrift versehen bei der jeweiligen Abteilung des Staatsinstituts zur Ausbildung von Fachlehrern abzugeben.
Verspätet eingehende Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Falls Sie den Vorbereitungsdienst nicht direkt im Anschluss an die Erste Lehramtsprüfung ablegen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf dieser Homepage über den aktuellen Anmeldezeitraum.
Die in dem Antrag angegebenen personenbezogenen Daten werden zusammen mit den Daten Ihrer Abschlussprüfung am Staatsinstitut auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs.1 BayDSG verarbeitet. Die Daten werden allein zum Zwecke der Durchführung des Vorbereitungsdienstes zum Erwerb der Lehramtsbefähigung verarbeitet. Die Daten sind für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und dessen Ableistung erforderlich.
Der Vorbereitungsdienst (= Referendariat) beginnt in Bayern jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.
Für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst 2025 gelten folgende Daten:
Beginn: 15.09.2025, Ende: 13.09.2027
Beantragung erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a BZRG OE ab 17.03.2025 (Nachreichfrist: 01.07.2025)
Gemäß § 30a des Bundeszentralregistergesetzes ist bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger dient, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Das zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erforderliche Schreiben wird durch den Formularserver generiert und kann ausgedruckt werden.
Beantragung amtsärztliches Gesundheitszeugnis: ab 17.03.2025 (Nachreichfrist: 01.07.2025)
Ein Antritt zum Vorbereitungsdienst ist nur möglich, wenn der Einstellungsbehörde ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorliegt.
Um das Zeugnis des Gesundheitsamtes ausgestellt zu erhalten, ist dem Gesundheitsamt das Anschreiben vorzulegen, welches durch den Formularserver generiert wird und ausgedruckt werden kann.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (ab dem 17.03.2025)um einen Termin beim Gesundheitsamt, da es evtl. vereinzelt noch zu Einschränkungen und zu Verzögerungen kommen kann.
Die Kosten für die Untersuchung der Lehramtsbewerberinnen und -bewerber beim Gesundheitsamt trägt der Freistaat Bayern in allen Fällen, in denen der Vorbereitungsdienst angetreten wird. Wird die Untersuchung von einem nicht staatlichen Gesundheitsamt vorgenommen, sind die Kosten für das Gesundheitszeugnis von der Bewerberin bzw. dem Bewerber vorerst selbst zu begleichen. Das gilt auch für Untersuchungen bei außerbayerischen Gesundheitsämtern und wenn zusätzliche Untersuchungen von einem Facharzt erforderlich sind. Nach Antritt des Vorbereitungsdienstes werden der Bewerberin bzw. dem Bewerber unter Vorlage der Kostenquittung die Auslagen für das Gesundheitszeugnis von der Regierung, der sie bzw. er zugewiesen wurde, erstattet.
Abgabe der in Papierform ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Online-Anmeldung mit den erforderlichen Anlagen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Abschlussprüfung der Fachlehrkräften in Bayern zu den Terminen 2024 und 2025 kann in der Zeit vom 01.02. - 15.04.2025 über die jeweilige Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern erfolgen.
Für Absolventen früherer Prüfungstermine:
Das ausgedruckte Formular ist mit allen Anlagen sowie mit Unterschrift versehen bis zum Meldeschluss an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Adresse generiert sich automatisch) zu senden. Verspätet eingehende Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Fachehrkräfte kann nicht an Schulen im Ausland abgeleistet werden. Eine Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst, die an Schulen im Ausland abgeleistet wurden, ist daher auch nicht möglich.
Anschriftenänderungen oder Änderungen im Familienstand zwischen Meldung und Beginn des Vorbereitungsdienstes sind unverzüglich mit den entsprechenden Nachweisen mitzuteilen, und zwar
vor der Zuweisung zu einem Regierungsbezirk dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und
nach der Zuweisung zu einem Regierungsbezirk unmittelbar dieser Regierung.
Bitte geben Sie bei der Änderungsmeldungen immer den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und das Lehramt an!
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden ca. Anfang Juli schriftlich vom Staatsministerium über die Zuweisung zum Regierungsbezirk verständigt.
Vorab können keine telefonischen Auskünfte über die Zuweisung zum jeweiligen Regierungsbezirk durch das Staatsministerium erteilt werden!
Die Zuweisungsschreiben an die Staatlichen Schulämter und den Dienstort werden den Bewerberinnen und Bewerbern voraussichtlich bis Ende Juli/Anfang August 2025 unmittelbar von den Regierungen zugesandt. Eine Aussage über das Bestehen der Abschlussprüfung am Staatsinstitut (= Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften) ist mit der Zuweisung nicht verbunden.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt voraussichtlich am 15. September 2025 bei dem für die Lehramtsbewerberin bzw. den Lehramtsbewerber zuständigen Staatlichen Schulamt.
Die Festlegung eines Dienstortes gilt grundsätzlich für die gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes; dienstlich bedingte Änderungen bleiben vorbehalten. Versetzungen in andere Regierungsbezirke sind während des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, eine Versetzung wäre aus dienstlichen Gründen oder zur Vermeidung unzumutbarer Härten dringend erforderlich.
Über den Dienstort im Falle einer eventuellen Beschäftigung nach Abschluss der Ausbildung, der auch in einem anderen Regierungsbezirk liegen kann, ist damit noch nicht entschieden.
Weitere Informationen zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Nach erfolgreich abgelegter Zweiten Prüfung der Fachlehrkräfte kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen die Anstellung als Fachlehrkraft im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen, wenn von der Bewerberin/dem Bewerber die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Anstellung wird durch das Bestehen der Zweiten Prüfung der Fachlehrkräfte jedoch nicht begründet.
Fachlehrkräfte können je nach Fachrichtung an Grund- und Mittelschulen, Realschulen, Förderschulen und auch an den entsprechenden Schularten, die sich in kommunaler oder privater Trägerschaft befinden, tätig werden.
Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022(GVBl. S. 553) in der jeweils geltenden Fassung:
Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften ( ZAPO-F II ) vom 12. Dezember 1996 (GVBl. S. 562, 1997 S. 23) in der jeweils geltenden Fassung:
An wen kann ich mich wenden, falls ich noch Rückfragen habe?
Frau Andrea Koch
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Stand: 10. Oktober 2024