Bewerbungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren der „Freien Bewerbung“ zusammengefasst.

Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Gymnasialdienst im Rahmen einer „Freien Bewerbung“ ist jeweils nur zum Schuljahresbeginn im September möglich. Sie erfolgt in digitaler Form durch Übermittlung eines Online-Formulars von Mitte Februar bis 30. April des jeweiligen Jahres. Das Online-Portal ist nur in diesem Zeitraum geöffnet.

Die Registrierung für das laufende Bewerbungsverfahren als „Freier Bewerber“ erfolgt unter Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse; die Bewerber erhalten dann per E-Mail ein Kennwort. Damit erfolgt die Anmeldung im Online-Portal, wo die notwendigen Daten eingegeben werden und die erforderlichen Anlagen hochgeladen werden können. Es erfolgt keine längerfristige Speicherung Ihrer Daten auf dem Server des Staatsministeriums.

Sobald alle Pflichtfelder des Online-Formulars ausgefüllt sind, kann das Online-Formular mit einem Klick auf „Speichern“ an das Staatsministerium übermittelt werden. Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Daten besteht die Möglichkeit, einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen zu generieren. Es wird dringend empfohlen, den Ausdruck zu den eigenen Unterlagen zu nehmen, da dieser als Nachweis der erfolgreichen Datenübermittlung dient. Es wird keine separate Bestätigungs-E-Mail durch das System versendet.

Korrekturen

Änderungen der eingegebenen Daten sind nur innerhalb eines Zeitraums von 3 Arbeitstagen im Online-Portal möglich.

Im Anschluss daran ist eine Änderung und Vervollständigung der Bewerbung nur postalisch bis 20. Juni eines Jahres unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Fächerverbindung und dem Stichwort „Freie Bewerbung für den bayerischen Gymnasialdienst“ an folgende Postanschrift möglich:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München

Rückzug der Bewerbung

Es besteht die Möglichkeit, die Bewerbung auf der Online-Plattform zurückzuziehen. Eine Rücknahme bedarf der Schriftform. Sie ist an die oben genannte Postanschrift zu richten.

Einstellungszeitraum

Der Einstellungszeitraum beginnt in der zweiten Juliwoche jeden Jahres (zentrale Stellenverteilung). Persönliche Auskünfte zu den individuellen Einstellungschancen sind leider generell nicht möglich. Schriftliche oder mündliche Anfragen hierzu sind unbedingt zu vermeiden, da die Personalplanungsphase für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsministerium sehr arbeitsintensiv ist.

Bewerberinnen und Bewerber in einem festen Beschäftigungsverhältnis oder Beamte aus anderen Ländern der Bundesrepublik

Bewerberinnen und Bewerber, die Beamtin bzw. Beamter in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis befinden, benötigen eine Freigabeerklärung (Gültigkeit bis mindestens 30. Juni dieses Jahres). Die Freigabeerklärung kann als eingescanntes Dokument hochgeladen werden. Freigabeerklärungen für das Ländertauschverfahren können für das Einstellungsverfahren in den gymnasialen Schuldienst nicht akzeptiert werden. Es können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die im Falle der Annahme eines staatlichen Angebots nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden. Ein staatliches Angebot, das dieser Regelung widerspricht, ist ungültig und führt daher nicht zur Einstellung.

Bewerber mit weniger als 21 Monaten Vorbereitungsdienst

Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes geringer als die in Bayern geforderten 21 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in einem unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 21 Monaten entspricht, ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.


Benötigte Nachweise und Zeugnisse bei Bewerberinnen und Bewerbern mit außerbayerischem Staatsexamen

Von Erstbewerbern sind zusätzlich zur Online-Bewerbung folgende Dokumente in Papierform (Adresse s. oben) vorzulegen:

  • die außerbayerischen Prüfungszeugnisse in amtlich beglaubigter1 Kopie,
  • falls Einzelnoten nicht im Zeugnis erkennbar sind: ein Nachweis der Einzelnoten (1. Hauptfach, 2. Hauptfach, schriftliche Hausarbeit und Erziehungswissenschaften – nach Möglichkeit in Form von Dezimalnoten) oder eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes mit auf zwei Dezimalstellen berechneten Noten.

Bei Vorliegen einer vorläufigen beglaubigten Bescheinigung über das Ergebnis der außerbayerischen Zweiten Staatsprüfung erfolgt zunächst die Aufnahme in das Bewerbungsverfahren. Allerdings ist zu beachten: Das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung muss bis zum 20. Juni auf dem Postweg vorgelegt werden.

Kann bis dahin nur eine vorläufige beglaubigte Bescheinigung über das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung vorgelegt werden, so ist eine amtlich beglaubigte1 Zeugniskopie unmittelbar nach Erhalt des Zeugnisses nachzureichen, da deren Vorlage notwendige Voraussetzung für eine rechtskräftige Einstellung ist.

Bei Masterabschlüssen:

  • Bachelorzeugnis mit Fächer- und Notenübersicht
    (transcript of records (Fach I und Fach II)) in amtlich beglaubigter1 Fotokopie des Originals
  • Masterzeugnis mit Fächer- und Notenübersicht (transcript of records (Fach I und Fach II)) in amtlich beglaubigter1 Fotokopie des Originals
  • Genaue Angaben zum Studienverlauf in einfacher Fotokopie:
  • Studienordnung Bachelor (Fach I)
  • Studienordnung Master (Fach I)
  • Studienordnung Bachelor (Fach II)
  • Studienordnung (Master Fach II)

Zweit- und Folgebewerber beachten bitte:

Bei Folgebewerbungen ist ein erneutes Einreichen der außerbayerischen Prüfungszeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie nicht erforderlich.

___________________________________

1 Amtliche Beglaubigungen sind von folgenden Behörden vorzunehmen: in der Bundesrepublik Deutschland von Notaren oder siegelführenden staatlichen Behörden (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Schulen o.ä.). Der Beglaubigungsvermerk von Behörden in der Bundesrepublik Deutschland lautet grundsätzlich wie folgt: „Die Übereinstimmung der vorstehenden/umstehenden Kopie mit dem Original des (Name des Zeugnisses) wird hiermit amtlich beglaubigt.“

Der Beglaubigungsvermerk muss von der Behörde mit Datum, Unterschrift und Dienstsiegel versehen sein. Besteht die Ablichtung aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Es kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob der Name des Zeugnisinhabers auf jeder Seite des Originals steht. Falls nicht, muss der Name in den jeweiligen Beglaubigungsvermerk aufgenommen werden.

Von Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Fach Religionslehre ist eine kirchliche Unterrichtsbevollmächtigung für Bayern vorzulegen. Bei Fragen, die die kirchliche Unterrichtsbevollmächtigung für Bayern betreffen, gibt das Katholische Schulkommissariat (Dachauer Str. 50, 80335 München, Tel 089 552529-0) bzw. das Evangelische Landeskirchenamt (Katharina-von-Bora-Straße 11-13 (vormals Meiserstr. 11-13), 80333 München, Tel. 089 5595-290) Auskunft.

Für die Überprüfung der Lehramtsqualifikation im Fach Sport benötigt das Staatsministerium folgende Unterlagen:

  • Nachweise über eine jeweils erfolgreich absolvierte Ausbildung in den Grundsportarten (Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Basketball, Fußball, Handball, Volleyball), d. h.: Zeugnis bzw. Leistungskarte mit Einträgen über die Belegung der Praxisfächer, erzielte Leistungen, Lehrgänge und ggf. Scheine, soweit sie Aufschluss über Inhalte und Ablauf der Ausbildung geben oder Ersatznachweise, z.B. Bestätigung der Ausbildungsstätte oder eine Fachübungsleiter-Lizenz, die in einer Grundsportart abgelegt wurde;
  • Nachweise über eine jeweils erfolgreich absolvierte Ausbildung in Erster Hilfe und im Rettungsschwimmen (Rettungsschwimmabzeichen Silber; möglichst: Urkunde der Wasserrettungsorganisation);
  • Nachweise über eine jeweils erfolgreich absolvierte Ausbildung in weiteren Sportarten bzw. Sportbereichen (z.B. Wahlfächer, Sportförderunterricht, alpiner Skilauf, Eislauf);
  • Prüfungs-/Studienordnung (ggf. Studienbuch), soweit sie Aufschluss über Inhalte und Ablauf des Studiums geben.

Einstellung außerhalb des bayerischen staatlichen Gymnasialdienstes

Mit einer „Freien Bewerbung“ wird ein Gesuch um Übernahme in den staatlichen Schuldienst gestellt. Derzeit sind von ca. 400 bayerischen Gymnasien ca. 100 nichtstaatlich, d. h. sie stehen in kommunaler, kirchlicher oder privater Trägerschaft.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren bei anderen Schulträgern:

Stand: 27. März 2024

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