Mein Name ist Corinna.
Ich habe vor kurzem die Sondermaßnahmen im Quereinstieg für das Lehramt Sonderpädagogik beendet und arbeite hier an einem Förderzentrum in München.
Ich habe Abitur in München gemacht und habe danach an der LMU Pädagogik auf den Abschluss Magister studiert und habe dann in einer Bildungsagentur hier auch in München in zwei verschiedenen Maßnahmen zur Berufsorientierung für SchülerInnen gearbeitet.
Ich habe mich für den Quereinstieg Sonderpädagogik entschieden, weil mir die schülerzentrierte Arbeit sehr wichtig ist und mir am Herzen liegt, wirklich die SchülerInnen in ihrer Individualität wahrzunehmen, ihren individuellen Förderbedarf sie darin zu unterstützen, zu begleiten.
Ich bin Michael.
Ich habe den Quereinstieg fürs Lehramt Sonderpädagogik gemacht.
Nach dem Abitur habe ich den Bachelor und Master in Erziehungswissenschaft studiert und dann noch ein zusätzliches Betriebswirtschaftstudium mit einem Master in Personalmanagement abgeschlossen.
Im folgenden Jahr habe ich dann für mich abgewägt, wo es genau hingehen soll und habe dann die Möglichkeit der Teamlehrkraft an einem Förderzentrum angenommen.
Während der Zeit als Teamlehrkraft habe ich dann festgestellt für mich, oh ja, mir gefällt es an einem Förderzentrum.
Der Vorteil für mich am Lehrerberuf ist die Mischung aus eigenverantwortlicher Arbeit und Arbeit im Team und das natürlich immer am Schüler ausgerichtet.
Ich habe im Referendariat im Rahmen der Sondermaßnahmen vor allem gelernt, was die Prinzipien guten Unterrichts sind, was für mich maßgebend war, was mir für den Quereinstieg wichtig war.
Ich würde lügen, wenn ich sage, dass es immer leicht war.
Es war teilweise herausfordernd.
Ich musste viel mir extra auch noch aneignen und habe Gott sei Dank viele Tipps und Hilfen bekommen von meinen KollegInnen und kann jetzt nach zwei Jahren sagen, dass ich sicher vor der Klasse stehe, dass ich viel Handwerkzeug habe, viele Methoden und definitiv weiß, was guten Unterricht ausmacht.
An Förderschulen werden derzeit besonders viele Lehrkräfte gebraucht. Daher werden verschiedene Sondermaßnahmen zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik oder zur Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst angeboten.
I. Sondermaßnahme Zugang zum Vorbereitungsdienst
Zum Schuljahr 2025/2026 kann erneut eine Sondermaßnahme zur Teilnahme am Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik angeboten werden.
Alle wichtigen Informationen zur Sondermaßnahme „Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik 2025-2027“ finden Sie im anliegenden Informationsblatt:
II. Zweitqualifikationsmaßnahme im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Die Zweitqualifikation für das Lehramt für Sonderpädagogik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung wird für neue Bewerber wieder zum Schuljahr 2025/26 angeboten.
Weitere Informationen zum Bewerbungszeitraum, den Inhalten und der Durchführung werden voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 bekannt gegeben.
Bitte informieren Sie sich zu diesem Zeitpunkt erneut.
Falls Sie bereits zum Schuljahr 2024/25 Interesse an einer Beschäftigung an einer Förderschule haben, nehmen Sie bitte mit den jeweils zuständigen Regierungen (Sachgebiet 41 – Förderschulen) Kontakt auf.
Informationen zur Zweitqualifikation erhalten Sie ebenfalls über die Regierungen.
Beratungsnetzwerk „Lehrerberuf in Bayern“
Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung und für allgemeine Fragen zunächst an das Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern. Erfahrene Lehrkräfte aller Schularten stehen Ihnen für Auskünfte sehr gerne zur Seite.
Frau Tabea Alhäuser-Walther
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
III. Einstellung weiterer Bewerbergruppen (nach Art 22 Abs. 4 BayLBG)
Aufgrund des weiter bestehenden erhöhten Personalbedarfs an Förderschulen können zum Schuljahr 2024/2025 Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik über eine Sondermaßnahme in anderen Bundesländern erworben haben, in den bayerischen staatlichen Förderschuldienst eingestellt werden.
Alle wichtigen Informationen zu dieser Sondermaßnahme finden Sie im anliegenden Informationsblatt:
Stand: 04. Oktober 2024