Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst
- das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS),
- das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
- das Studium zweier sonderpädagogischen Fachrichtungen (seit Studienbeginn WS 2020).
In Bayern gibt es drei Universitäten, an denen das Lehramt für Sonderpädagogik studiert werden kann:
An den drei Universitäten in Bayern gibt es Studiengänge in 7 verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen:
Gehörlosenpädagogik
Geistigbehindertenpädagogik
- Universität Münchenlmu.de
- Universität Regensburguni-regensburg.de
- Universität Würzburgsonderpaedagogik.uni-wuerzburg.de
Körperbehindertenpädagogik
Lernbehindertenpädagogik
- Universität Münchenlmu.de
- Universität Regensburguni-regensburg.de
- Universität Würzburgsonderpaedagogik.uni-wuerzburg.de
Schwerhörigenpädagogik
Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen
Sprachheilpädagogik
Pädagogik bei Verhaltensstörungen
Das Studium kann nach Art. 19 BayLBG erweitert werden. Dies ist möglich durch folgende Fächer (vgl. § 92 LPO I):
- eine sonderpädagogische Qualifikation (d. h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung),
- Didaktik der Grundschule,
- Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
- ein geeignetes Unterrichtsfach (z. B. DaZ, Englisch, Informatik),
- eine nachträgliche Erweiterung (z.B. Beratungslehrkraft, Schulpsychologie) gemäß § 92 Abs. 3 LPO I.
Über die Anrechnung gegebenenfalls bereits anderweitig erbrachter Studienleistungen (Studienzeiten, Studiennachweise) entscheiden im Auftrag des Staatsministeriums die Außenstellen des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen an den Universitäten München, Regensburg und Würzburg.
Orientierungspraktikum
Der Studierende wendet sich nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften selbstständig unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule oder an die Leitung der Einrichtung, die unter die Maßgabe der entsprechenden Bestimmung fällt.
Betriebspraktikum
Der Studierende wendet sich nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften selbstständig an einen Betrieb.
Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I
Neben dem Orientierungs- und Betriebspraktikum sind folgende Praktika abzuleisten:
- ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
- das sonderpädagogische Blockpraktikum
- das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum
- ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule oder ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
- ein Praktikum im Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung
Die an den Universitäten München und Würzburg für die Lehrämter an Grundschulen und Hauptschulen eingerichteten Praktikumsämter (s.o.) übernehmen auch die Organisation der Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik (an Sonderschulen).
Lesen Sie auch die entsprechende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Die Erste Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Erste Lehramtsprüfung) besteht aus dem Staatsexamen und den studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Studienmodulen (Modulprüfungen). Das Staatsexamen wird einheitlich abgehalten, die Modulprüfungen führen die Hochschulen selbstständig und in eigener Verantwortung durch.
- Staatsprüfung: Anmeldung und Prüfungsterminekm.bayern.de
- Online-Anmeldung für die Erste Staatsprüfung – Lehramt für Sonderpädagogikformularserver.bayern.de
Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik
Der Vorbereitungsdienst ist die zweite Phase der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik. Am Ende steht die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik.
Grundlage für den Einsatz in einem Regierungsbezirk ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Seminarplätze und Einsatzschulen in der jeweiligen Sonderpädagogischen Fachrichtung.
Zunächst erfahren Sie vom Kultusministerium, in welchem Regierungsbezirk Sie den Vorbereitungsdienst ableisten. Von der zuständigen Bezirksregierung erfahren Sie anschließend Ihre Einsatzschule sowie Ihr Studienseminar.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst derzeit:
- eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden),
- Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers und
- Seminarveranstaltungen.
An in der Regel zwei Wochentagen besuchen die Studienreferendare die Seminarveranstaltungen. Diese finden an den Seminarschulen, an den Einsatzschulen anderer Studienreferendare oder an weiteren Tagungsorten statt. An den verbleibenden Wochentagen sind die Studienreferendare an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst derzeit:
- eigenverantwortlichen Unterricht (16 Wochenstunden),
- eigenverantwortliche Hospitation und
- Seminarveranstaltungen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
Der Anmeldezeitraum für den Vorbereitungsdienst 2025 (September 2025 bis September 2027) ist vom 18. März bis 15. April 2025 (spätester postalischer Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen an den Universitäten bzw. im Staatsministerium).
Die Anmeldung erfolgt über den Online-Formularserver.
Ein Antritt zum Vorbereitungsdienst ist nur möglich, wenn der Einstellungsbehörde ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorliegt.
Um einen Termin beim Gesundheitsamt zu erhalten, legen Sie dem Gesundheitsamt das dem Online-Antrag beigefügte KMS (Schreiben zum Erhalt eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses) vor.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (ab dem 15.03.2025) um einen Termin beim Gesundheitsamt, da es evtl. vereinzelt noch zu Einschränkungen und Verzögerungen kommen kann.
Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik aus anderen Bundesländern, die Interesse an der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und der Absolvierung der Zweiten Staatsprüfung in Bayern haben, benötigen eine Anerkennung Ihres Studienabschlusses.
Weitere Informationen und das Online-Formular für den Antrag auf Anerkennung:
Zusätzlich wird die amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses der Ersten Lehramts- bzw. Staatsprüfung oder die des Bachelor-/ Masterabschlusses in Papierform an folgender Adresse benötigt:
Frau Corina Dudas(persönlich)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München
- Bekanntmachung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund-/Mittel- und Förderschulen 2023-2025
- Bekanntmachung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund-/Mittel- und Förderschulen 2024-2026
- Bekanntmachung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund-/Mittel- und Förderschulen 2025-2027
- Merkblatt zum Vorbereitungsdienst
- Informationsveranstaltung für künftige Studienreferendare - vom Einstieg bis zur Einstellung
- Informationsgeheft für Studienreferendare zu einer Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst 2024Version 14.02.2024
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Bei Fragen zur Anerkennung einer außerbayerischen Ersten Lehramts-/Staatsprüfung bzw. eines außerbayerischen lehramtsbezogenen Masterabschlusses:
Frau Corina Dudas
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bei Fragen zum Vorbereitungsdienst:
Frau Elke Lechner
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bürozeiten Mo., Do., Fr.
Bei Fragen zum Vorbereitungsdienst und zur Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst in Bayern:
Frau Tabea Alhäuser-Walther
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Weiterführende Informationen
Stand: 18. November 2024