Junge Lehrkräfte arbeiten zusammen
Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen besteht aus zwei Ausbildungsabschnitten ©M_a_y_a - istock.com

Ihre Ausbildung zur Realschullehrkraft erfolgt in zwei Phasen:

Im Lehramtsstudium erwerben Sie eine theoretisch fundierte, wissenschaftliche Vorbildung in den Fächern Ihrer Fächerverbindung und Erziehungswissenschaften. Bei uns in Bayern schließen Sie dieses Studium mit der Ersten Lehramtsprüfung ab. Bei hohem Lehrkräftebedarf kann diese erste Phase der Ausbildung ggf. im Rahmen von Sondermaßnahmen durch andere universitäre Studiengänge und Abschlüsse ersetzt werden.

In der zweiten Phase Ihrer Ausbildung erhalten Sie im Vorbereitungsdienst an Seminar- und Einsatzschulen eine darauf aufbauende überwiegend schulpraktische Ausbildung. Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erlangen Sie die Befähigung für das Lehramt an Realschulen.

Hier erhalten Sie einen Einblick in Ihre Einstellungsaussichten mit erworbener Lehramtsbefähigung und die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an einer Realschule.


Das Studium für das Lehramt an Realschulen

Das Studium für das Lehramt an Realschulen ist die erste Phase auf dem regulären Weg, Lehrerin oder Lehrer an einer Realschule zu werden. Es umfasst

  • das Studium des Fachs Erziehungswissenschaften,
  • das Studium der Fächerverbindung,
  • eine schriftliche Hausarbeit und
  • entsprechende Praktika.

Mögliche Fächerverbindungen ( Rechtsgrundlage ):

Biologie, Chemie

Biologie, Englisch

Biologie, Informatik

Biologie, Physik

Chemie, Englisch

Chemie, Mathematik

Chemie, Physik

Deutsch, Englisch

Deutsch, Französisch

Deutsch, Geographie

Deutsch, Geschichte

Deutsch, Kunst

Deutsch, Mathematik

Deutsch, Musik

Deutsch, Physik

Deutsch, Religionslehre

Deutsch, Sport

Englisch, Ethik

Englisch, Französisch

Englisch, Geographie

Englisch, Geschichte

Englisch, Informatik

Englisch, Kunst

Englisch, Mathematik

Englisch, Musik

Englisch, Physik

Englisch, Religionslehre

Englisch, Sport

Englisch, Wirtschaftswissenschaften

Ethik, Mathematik

Französisch, Geographie

Geographie, Wirtschaftswissenschaften

Informatik, Mathematik

Informatik, Physik

Informatik, Wirtschaftswissenschaften

Kunst, Mathematik

Mathematik, Musik

Mathematik, Physik

Mathematik, Religionslehre

Mathematik, Sport

Mathematik, Wirtschaftswissenschaften

Musik, Physik

Musik, Religionslehre

Musik, Sport

Politik und Gesellschaft, Wirtschaftswissenschaften

Sport, Wirtschaftswissenschaften

Darüber hinaus können die Fächer Englisch, Informatik und Mathematik mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt kombiniert werden.

  • Das 8-wöchige Betriebspraktikum soll Ihnen einen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Sie können es in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im In- oder Ausland ableisten.
  • Das Orientierungspraktikum dient in der Regel der Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht der Lehrkraft. Sie sollen damit einen ersten Eindruck erhalten, welche Anforderungen mit dem Beruf einer Lehrkraft verbunden sind. Als Abiturientin oder Abiturient können Sie das Praktikum bereits nach der erfolgreichen Ablegung Ihrer letzten Abitureinzelprüfung beginnen. Das Orientierungspraktikum hat eine Dauer von 3 bis 4 Wochen (falls Sie das Lehramtsstudium für Sonderpädagogik anstreben, ist eine Dauer von 4 Wochen vorgeschrieben). Mindestens eine Woche des Praktikums absolvieren Sie an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum. Wir empfehlen dringend die Bearbeitung eines Online-Eignungstests und der Besuch der Eignungsberatungsangebote an den Universitäten sowie das Informieren über den künftigen Lehrerbedarf.
  • Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum lernen Sie während des Studiums die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen. Dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen. Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden. Gegen Ende des Praktikums führen Sie mit Ihrer Betreuungslehrkraft ein ausführliches Beratungsgespräch.
  • Das einsemestrige studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet während des Semesters einmal pro Woche an einer Schule des Lehramts statt. Es umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Es bezieht sich auf eines der gewählten Unterrichtsfächer bzw. vertieft studierten Fächer. Das Praktikum ist mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Universität verbunden. In diesem Praktikum lernen Sie die Tätigkeit einer Lehrkraft im Fachunterricht kennen und erhalten – auch durch eigene Unterrichtsversuche – Einblicke in die fachspezifische Planung und Analyse von Unterricht. Auch am Ende des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums findet ein ausführliches Beratungsgespräch mit der Praktikumslehrkraft statt.

Bitte besuchen Sie die Internetseite des Praktikumsamts der Region, in der Sie das jeweilige Praktikum durchführen wollen. Sie finden dort insbesondere Informationen zur Vereinbarung/Anmeldung und Kontakte für eine direkte Beratung.

Weitere Regelungen zu den Praktika:

Erste Staatsprüfung

Die Erste Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Erste Lehramtsprüfung) besteht aus der Ersten Staatsprüfung und studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Studienmodulen (Modulprüfungen). Die Erste Staatsprüfung wird einheitlich abgehalten, die Modulprüfungen führen die Hochschulen selbstständig und in eigener Verantwortung durch.

Mit dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung stehen Ihre fachliche Eignung für den Vorbereitungsdienst und für das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ohne zeitliche Begrenzung fest.


Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung

Der zweijährige Vorbereitungsdienst ist die zweite - vor allem schulpraktische - Phase Ihrer Ausbildung zur Lehrkraft. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen kann ausschließlich zum Schuljahresbeginn, also im September begonnen werden.

Am ersten Tag des Vorbereitungsdienstes werden Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf mit den entsprechenden Rechten und Pflichten ernannt. Sie sind damit Studienreferendarin bzw. Studienreferendar. Während des Vorbereitungsdienstes legen Sie die Zweite Staatsprüfung ab.

  • Im ersten Ausbildungsabschnitt (1. Jahr) werden Sie an der Schule ausgebildet, an der Ihr Studienseminar eingerichtet ist (Seminarschule). Falls organisatorisch nicht anders möglich, kann ein Teil der Ausbildung auch an einer weiteren Schule stattfinden (Teilausbildungsschule).
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt (2. Jahr) werden Sie einer anderen Schule (Einsatzschule) zugewiesen. Einsatzschulen sind grundsätzlich staatliche Realschulen. Dort unterrichten Sie Ihre Klassen, unterstützt von einer Betreuungslehrkraft pro Fach, eigenverantwortlich. So lernen Sie den Alltag als Lehrkraft noch besser kennen, gewinnen Sicherheit im Unterrichten und können Ihre pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen anwenden und erweitern. Mit Ihren Seminarlehrkräften bleiben Sie unter anderem über Seminartage in Kontakt.

Ausbildungselemente sind insbesondere:

  • Hörstunden (Unterrichtsbesuche bei anderen Lehrkräften)
  • Lehrversuche (Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit)
  • Unterricht in fest zugeteilten Klassen
  • Unterstützung durch Beratungslehrkräfte
  • Fachsitzungen zur Vermittlung der Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
  • Allgemeine Sitzungen zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
  • Praktika und Übungen in bestimmten Fächern (z.B. Biologie, Chemie, Informatik, Physik)
  • Lehrgänge und Veranstaltungen mehrerer Studienseminare
  • Veranstaltungstage während des zweiten Ausbildungsabschnitts an der Seminarschule (Seminartage)

Für Ihre Ausbildung sind vor allem

  • die Seminarleitung (Schulleiterin oder Schulleiter der Seminarschule),
  • Seminarlehrkräfte (Lehrkräfte der Seminarschule, die Sie unter anderem in Fachsitzungen und allgemeinen Sitzungen ausbilden),
  • Betreuungslehrkräfte (erfahrene Lehrkräfte, die Sie bei der Arbeit in Ihren Klassen beraten),
  • Schulleitung der Einsatzschule

verantwortlich. Auch im kollegialen Miteinander der Lehrkräfte werden Sie Unterstützung finden.

Währende des Vorbereitungsdienstes legen Sie die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen ab. Dazu gehören folgende Prüfungsteile:

  • drei Prüfungslehrproben (benotete Unterrichtsstunden)
  • schriftliche Hausarbeit
  • Kolloquium (Prüfung über Fallbeispiel aus dem Bereich Pädagogik/Psychologie) im zweiten Ausbildungsabschnitt
  • mündliche Prüfung im zweiten Ausbildungsabschnitt (Didaktik eines jeden Fachs der Fächerverbindung bzw. des Doppelfachs, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der Staatsbürgerlichen Bildung)
  • Gutachten über Unterrichtskompetenz, Erzieherischen Kompetenz, Handlungs- und Sachkompetenz

Mit Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erwerben Sie die Befähigung für das Lehramt an Realschulen.

Anmeldung zum Vorbereitungsdienst

Eine Teilnahme am Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich mit folgenden Vorbildungen möglich:

  • bayerische Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen
  • außerbayerische Prüfung, die im dortigen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen berechtigt
  • Hochschulprüfung, die zur Annahme einer Bewerbung auf eine Sondermaßnahme für das Lehramt an Realschulen des Vorbereitungsdiensttermins geführt hat

Für den Vorbereitungsdiensttermin September 25/27 (Beginn am 16.09.2025) können Sie sich abhängig von Ihrer Vorbildung in folgenden Anmeldezeiträumen anmelden:

VorbildungAnmeldezeitraum
bayerische Erste Lehramtsprüfung16.02.2025 - 16.04.2025
außerbayerische Prüfung für das Lehramt

16.02.2025 - 16.04.2025

angenommene Bewerbung auf eine Sondermaßnahme

21.03.2025 - 16.04.2025

Bewerberinnen und Bewerber mit Vorbildung bayerischer Erster Lehramtsprüfung oder außerbayerischer Prüfung für das Lehramt an Realschulen können sich jeweils 7 bis 5 Monate vor Vorbereitungsdienstbeginn anmelden.

Gehen Sie bei der Anmeldung wie folgt vor:

  1. Erstellen Sie unter Formularserver Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen ein Anmeldeformular (PDF).
  2. Drucken, prüfen und unterschreiben Sie das Anmeldeformular an allen notwendigen Stellen.
  3. Senden Sie das Anmeldeformulars und darin genannte weitere Unterlagen postalisch (vorzugsweise per Einschreiben) an:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Markplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen

Telefon:
Fax:
Web:

Im bayerischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen werden die in § 39 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) aufgeführten Fächerverbindungen ausgebildet.

Außerdem benötigen Sie für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst einen Bescheid über die Anerkennung Ihres Abschlusses:

Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig. Sie können sich jedoch bereits zum Vorbereitungsdienst anmelden, bevor Ihnen der Bescheid über die Anerkennung vorliegt.

Sie haben weder eine bayerische Erste Lehramtsprüfung noch eine außerbayerische Prüfung für das Lehramt an Realschulen abgelegt und wollen am Vorbereitungsdienst teilnehmen?

Unter Sondermaßnahmen für das Lehramt an Realschulen erfahren Sie, ob derzeit Sondermaßnahmen für den Quereinstieg angeboten werden und wie Sie sich bewerben können.

Sie können sich erst zum Vorbereitungsdienst anmelden, wenn Ihre Bewerbung angenommen wurde.

Ohne Anmeldung können Sie auch bei angenommener Bewerbung nicht am Vorbereitungsdienst teilnehmen.

Unterlagen, die Sie bereits bei der Bewerbung eingereicht haben, werden bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst weitergegeben. Sie müssen diese Unterlagen nicht erneut einreichen.

Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes

Zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nach einer Entlassung erfolgt die Anmeldung grundsätzlich wie bei einer Erstablegung (siehe oben): Sie erstellen das digitale Anmeldeformular und senden dieses unterschrieben postalisch an das Prüfungsamt. Es gilt der reguläre Anmeldezeitraum einschließlich der Anmeldefrist.

Informationen zur voraussichtlichen Anrechnung von Ausbildungszeiten können Sie Ihrer Entlassungsverfügung entnehmen.

Nur wenn aus Ihrer Entlassungsverfügung hervorgeht, dass Sie den Vorbereitungsdienst aufgrund einer Anrechnung von einem halben oder eineinhalb Jahren zum Februar fortsetzen können, kann eine Anmeldung außerhalb des regulären Anmeldezeitraums möglich sein. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch (089 2186 1701) Kontakt mit dem Prüfungsamt auf.

Bei einer Fortsetzung mit dem 1. Ausbildungsabschnitt (1. Halbjahr) bzw. ohne Anrechnung von Ausbildungszeiten, können Sie Ihre Ortswünsche digital über das Bayerische Realschulnetzwerk angeben. Weitere Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung postalisch mit der Anmeldebestätigung.

Nur wenn voraussichtlich Ausbildungszeiten angerechnet werden, füllen Sie bitte das folgende Formblatt aus und senden es postalisch an das Prüfungsamt, Marktplatz 41 a+b, 91710 Gunzenhausen.

FAQs zur Anmeldung und Zulassung

Das unterschriebene Anmeldeformular kann nicht nachgereicht werden, die anderen Unterlagen schon.

Wir bitten Sie um die vollständige Einreichung aller Unterlagen bis spätestens 01.07. des Jahres.

Um eine unmittelbare Bestätigung darüber zu erhalten, wann Ihr Anmeldeformular in unserem Prüfungsamt eingegangen ist, empfehlen wir den Versand per Einwurf-Einschreiben.

Nach der Verarbeitung Ihrer Anmeldung, senden wir Ihnen außerdem eine Anmeldebestätigung für Ihre Unterlagen zu.

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung prüfen wir im Zulassungsverfahren, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst erfüllen. Zu diesen gehören:

  • nachgewiesene Vorqualifikation (bestandene Erste Lehramtsprüfung, Außerbayerische Prüfung für das Lehramt und Bescheid über Anerkennung, angenommene Bewerbung für eine Sondermaßnahme des Vorbereitungsdiensttermins)
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung
  • keine Eintragungen im Bundeszentralregister, die einer Tätigkeit als Lehrkraft entgegenstehen (wir holen die entsprechende Auskunft direkt ein)
  • Einreichung aller im Anmeldeformular genannten weiteren Unterlagen

Da viele Gesundheitsämter keine kurzfristigen Termine vergeben können, vereinbaren Sie am besten unmittelbar nach Erstellung des Anmeldeformulars mit dem Gesundheitsamt Ihres Wohnorts einen Termin. Die Untersuchung selbst darf frühestens sechs Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgen.

Das Anmeldeformular enthält den dafür notwendigen Untersuchungsauftrag.

Mit der Anmeldebestätigung teilen wir Ihnen eine Internetadresse und Zugangsdaten für ein Portal im Bayerischen Realschulnetz mit. Dort können Sie Ihre Ortswünsche eintragen.

Wir ermöglichen Absolventinnen und Absolventen der bayerischen Ersten Lehramtsprüfung eine direkte Fortsetzung der Ausbildung mit dem Vorbereitungsdienst. Eine Verteilung der zum Vorbereitungsdienst angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten auf die einzelnen Seminarschulen ist erst möglich, wenn die Prüfungsergebnisse der vorausgehenden Ersten Staatsprüfung größtenteils feststehen, da ansonsten die Seminargrößen weitestgehend zufällig wären oder Sozialkriterien wie die Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen nicht gerecht berücksichtigt werden könnten.

Im Portal des Bayerischen Realschulnetzes, in dem Sie Ihre Ortswünsche angegeben haben (Zugangsdaten mit Anmeldebestätigung), erfahren Sie in der Regel Anfang August, welche Seminarschule für Sie vorgesehen ist. Die dadurch veröffentlichten Zuweisungen stellen den aktuellen Planungsstand dar. Aufgrund dienstlicher und personalvertretungsrechtlicher Belange können in Einzelfällen noch Änderungen eintreten. Aus den veröffentlichten Zuweisungen im Bayerischen Realschulnetz kann somit kein Rechtsanspruch auf Zuweisung abgeleitet werden.

Die formale Zulassung und die für Sie festgelegte Seminarschule teilen wir Ihnen danach im sogenannten Zuweisungsschreiben schriftlich mit.

Im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen erhalten Studienreferendarinnen bzw. -referendare grundsätzlich die Bezüge in Höhe des Anwärtergrundbetrags der Besoldungsgruppe A 13; ggf. werden Familienzuschläge gewährt. Mit diesen Bezügen sind zehn Unterrichtsstunden wöchentlicher Unterrichtseinsatz abgegolten. Darüber hinaus können Studienreferendarinnen und Studienreferendare während des zweiten Ausbildungsabschnittes zu einem Unterrichtseinsatz von insgesamt bis zu 17 Wochenstunden verpflichtet werden. Davon sind 10 Wochenstunden mit den Anwärtergrundbezügen abgegolten, 7 Wochenstunden werden gesondert vergütet.

Nähere Informationen zur Besoldung sind zuständigkeitshalber über das Landesamt für Finanzen in Bayern zu erhalten. Rechtsgrundlage mit weiteren Informationen ist Abschnitt 5 Bayerisches Besoldungsgesetz.

FAQs für Studienreferendarinnen und Studienreferendare im Vorbereitungsdienst

Sie können Ihre Ortswünsche für den Einsatz im zweiten Ausbildungsabschnitt über unser Portal im Bayerischen Realschulnetz angeben. Wir teilen Ihnen über Ihre Seminarschule mit, wann das Portal freigeschaltet ist.

Inwieweit Ihre Ortswünsche berücksichtig werden können, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Lehrkräftebedarf an den einzelnen staatlichen Realschulen (Sicherstellung der Unterrichtsversorgung)
  • Ortswünsche der anderen Studienreferendarinnen und Studienreferendare
  • Priorisierung Ihres Ortswunsches aufgrund Ihrer sozialen Verhältnisse (Familienstand, Anzahl der Kinder, nachgewiesene Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) und Ihrer Gesamtnote der Ersten Lehramtsprüfung oder des anderen Abschlusses, aufgrund dessen Ihnen der Zugang zum Vorbereitungsdienst eröffnet wurde.

Einen bayernweiten Einsatz können wir nicht ausschließen.

Im Portal des Bayerischen Realschulnetzes, in dem Sie Ihre Ortswünsche angegeben haben, erfahren Sie in der Regel ab Mitte August, welche Einsatzschule für Sie vorgesehen ist. Die dadurch veröffentlichten Zuweisungen stellen den aktuellen Planungsstand dar. Aufgrund dienstlicher und personalvertretungsrechtlicher Belange können in Einzelfällen noch Änderungen eintreten. Aus den veröffentlichten Zuweisungen im Bayerischen Realschulnetz kann somit kein Rechtsanspruch auf Zuweisung abgeleitet werden.

Die für Sie festgelegte Einsatzschule teilen wir Ihnen danach schriftlich über die Seminarschule mit.

Im Bayerischen Realschulnetz können Sie den für Sie vorgesehenen Einsatzort ab der Veröffentlichung im Bayerischen Realschulnetz bis zum dort angegebenen Fristende tauschen, wenn Sie einen Tauschpartner oder eine Tauschpartnerin mit identischer Fächerverbindung (einschließlich ggf. Erweiterungsfach bzw. ggf. Einsatz in IT im Rahmen der Lehrerlaubnis IT I) und identischem Stundenmaß finden und Sie und Ihr Tauschpartner schriftlich die Bereitschaft zum Tausch erklären. Wir können Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine Daten anderer Studienreferendarinnen und Studienreferendare zur Verfügung stellen.

Ein sogenannter „Ringtausch“ mit mehr als zwei Tauschpartnern ist nicht möglich.

An der Einsatzschule unterrichten Sie in der Regel 17 Wochenstunden. Mit mehr Unterrichtsstunden können Sie nicht eingesetzt werden.

Wenn Sie minderjährige Kinder haben oder Angehörige pflegen, können Sie während des ersten Ausbildungsabschnitts bis spätestens 31. März über Ihre Seminarschule an Referat IV.1 einen formlosen Antrag auf Teilnahme am sogenannten „familienfreundlichen Referendariat“ richten. Bei Genehmigung reduziert sich zu Ihrer Entlastung Ihr Unterrichtseinsatz auf genau 10 Wochenstunden, die finanziell bereits durch Ihre Anwärtergrundbezüge abgegolten sind.

Erweiterungsfächer

Sie können die Fächer Ihrer Fächerverbindung grundsätzlich durch die Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung in einem oder mehreren Erweiterungsfächern um weitere Fächer ergänzen. In einem dieser Erweiterungsfächer ist zusätzlich eine Ausbildung und Ablegung der Zweiten Staatsprüfung während des Vorbereitungsdienstes möglich. Es besteht jedoch keine Verpflichtung.

Eine Erweiterung Ihrer Fächerverbindung ist grundsätzlich sowohl begleitend zum Lehramtsstudium, nach Ablegung der Ersten Staatsprüfung in der Fächerverbindung oder nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung möglich.

Wenn Sie über eine Sondermaßnahme zum Vorbereitungsdienst zugelassen wurden, ist eine Erweiterung Ihrer Fächerverbindung erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung möglich.

Mögliche Erweiterungsfächer ( Rechtsgrundlage ):

  • Fach, das Bestandteil einer zugelassenen Fächerverbindung ist
  • Tschechisch
  • Islamischer Unterricht
  • sonderpädagogische Qualifikation
  • pädagogische Qualifikation als Beratungslehrkraft
  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
  • Deutsch als Zweitsprache
  • fremdsprachliche Qualifikation
  • Medienpädagogik
  • Darstellendes Spiel
  • Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern
  • Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen

Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an die Außenstelle des Prüfungsamts an Ihrem Hochschulstandort!

Bestandene Erste Lehramtsprüfungen im Erweiterungsfach können positive Auswirkungen auf Ihre Einstellungschancen haben.

Nein, die Lehrbefähigung für ein Erweiterungsfach ergibt sich bereits aus der bestanden Ersten Lehramtsprüfung im Erweiterungsfach und der bestandenen Zweiten Staatsprüfung des gleichen Lehramts in einer Fächerverbindung. Es besteht keine Pflicht, die Zweite Staatsprüfung auch in einem Erweiterungsfach abzulegen.

Eine zusätzliche praktische Ausbildung in einem Erweiterungsfach während des Vorbereitungsdienst und die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung stärken jedoch Ihre praktische Basis für die Tätigkeit in dem Fach.

Eine bestandene Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach kann - abhängig von Fach und Einstellungstermin - zudem positive Auswirkungen auf Ihre Einstellungschancen haben. (siehe Einstellung).

Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach (grundständige Erweiterung) kann nur im Vorbereitungsdienst zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt werden und für Erweiterungsfächer, die auch Bestandteil einer Fächerverbindung nach § 39 LPO I sind.

Sie können entweder durch die entsprechenden Auswahlen bei der Erstellung des Anmeldeformulars zum Vorbereitungsdienst oder während des Vorbereitungsdienstes spätestens vor Beginn des zweiten Halbjahres des zweiten Ausbildungsabschnitts formlos über die Seminarleitung einen Antrag auf Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach stellen.

Mit Antragsstellung dürfen Sie an den Seminarveranstaltungen des Fachs teilnehmen. An der Einsatzschule unterrichten Sie dieses Erweiterungsfach nur dann, wenn uns vor dem jeweiligen Schulhalbjahr eine bestandene Erste Lehramtsprüfung oder die Anerkennung einer entsprechenden außerbayerischen Prüfung in diesem Fach vorliegt.

Sie können die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach (eine Prüfungslehrprobe, eine mündliche Prüfung) nur dann ablegen, wenn uns obiger Nachweis bis spätestens vor Beginn des zweiten Teils des zweiten Ausbildungsabschnitts vorliegt.

Weiterführende Informationen

Stand: 18. November 2024

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