Wer in Bayern als Lehrerin oder Lehrer dauerhaft an staatlichen Schulen tätig sein möchte, muss eine Lehramtsbefähigung erwerben oder sich diese anerkennen lassen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung. Spezifische Hinweise zu einzelnen Schularten finden Sie unter Bewerbung und Einstellung.
Anerkennung außerbayerischer innerdeutscher Lehramtsbefähigungen
Wenn Sie in einem anderen deutschen Land lehramtsbezogene Hochschulprüfungen (Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education) abgelegt haben, können Sie sich um Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst bewerben. Wenn Sie bereits eine Lehramtsbefähigung erworben haben, ist die Einstellung in den staatlichen Schuldienst möglich (vgl. Art. 7 Abs. 2 und 3 BayLBG). Die Anerkennung Ihrer Qualifikationsnachweise können Sie online beantragen:
Zur gegenseitigen Anerkennung von lehramtsbezogenen Qualifikationen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat die Kultusministerkonferenz einheitliche Grundsätze in der Lehrkräfteausbildung vereinbart.
- Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungenkmk.org
- Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in lehramtsbezogenen Studiengängenkmk.org
- Ländergemeinsame inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildungkmk.org
Anerkennung einer ausländischen Lehrerberufsqualifikation
Wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bzw. in der Schweiz eine Lehramtsqualifikation erworben haben, können Sie die Anerkennung online beantragen:
Spätaussiedler haben einen Anspruch auf die formale Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung. In einem gesonderten Verfahren wird die Möglichkeit einer inhaltlichen Anerkennung geprüft.
Für Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Qualifikation in einem anderen Land („Drittstaat“) erworben haben, ist der Erwerb einer Lehramtsbefähigung auf dem Wege der Anerkennung in Bayern nicht möglich.
Eine Anstellung als Lehrkraft ist im Rahmen von zeitlich befristeten Verträgen (z. B. als Vertretungslehrkraft) auch ohne Anerkennung der Lehrerberufsqualifikation möglich. Bewerben Sie sich dafür direkt bei der Schule, an der sie unterrichten möchten, oder bei der zuständigen Schulbehörde.
Lehrerberufsbezogene inhaltliche und sprachliche Unterstützungsangebote
Zugewanderte Lehrkräfte bekommen zusätzliche Unterstützung, um ihre berufsspezifischen Deutschkenntnisse zu erweitern. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet in Zusammenarbeit mit der ALP Dillingen einen kostenfreien einjährigen Online-Kurs auf C1/C2-Niveau (GER) an.
Einjähriger Online-Kurs C1/C2
- Kursbeginn 17.02.2025
- Verbindliche Anmeldung bis 15.01.2025
- Kursteilnahme kostenfrei
Der modular aufgebaute Online-Kurs ist als Selbstlernkurs mit Schulungselementen in Präsenz konzipiert. Er ermöglicht eine gezielte und zeitlich flexible sprachliche Weiterbildung in zentralen Themenbereichen des Lehrerberufes (u. a. Schulrecht, Pädagogik, Konfliktbewältigung). Neben einem interaktiven Glossar bietet jedes Modul eine Überprüfungsmöglichkeit zur Sicherung des individuellen Lernfortschritts.
Durch die Kursteilnahme gewinnen Lehrkräfte umfassende berufssprachliche Deutschkenntnisse und zusätzliche Sicherheit, den Schulalltag souverän zu meistern.
Zielgruppe: Interessierte mit einer vollständigen Lehrerberufsqualifikation aus der EU, aus dem EWR oder aus der nicht deutschsprachigen Schweiz oder Lehrkräfte z. B. aus der Ukraine oder aus dem Vereinigten Königreich bzw. aus Australien, Kanada, Neuseeland oder den USA
Kursbeginn: 17.02.2025
Die Kursteilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung verbindlich bis zum 15.01.2025 per E-Mail an unterstuetzungsangebotdeutsch@stmuk.bayern.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung (als PDF-Dokument):
- Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zu Ihrer akademischen lehrerberufsbezogenen Ausbildung und Ihrer bislang erworbenen Berufserfahrung als Lehrkraft (Lehrerin/Lehrer)
- Angaben zu Ihrem Wohnsitz (Meldebescheinigung mit aktueller Anschrift in Bayern)
- Nachweis Deutschkenntnisse B2 GeR (z.B. Sprachzertifikat, Germanistikstudium)
- Akademische Qualifikationsnachweise (Diplom, Bachelor/Master of Education mit Fächer- und Notenübersicht bzw. Diploma Supplement) zum Studium des Lehrerberufes (ohne Übersetzung)
Einwilligung zur Datenvereinbarung
Mit meiner Anmeldung willige ich ein, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München, Tel.: 089/2186-0) als Veranstalter des Sprachkurses die von mir übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Teilnahme an der Veranstaltung verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-Datenschutzgrundverordnung. Nähere Informationen erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Datenschutz haben, richten Sie Ihre Nachricht bitte an Datenschutzbeauftragter@stmuk.bayern.de.
Stand: 10. Oktober 2024