Einstellungsverfahren in den staatlichen Realschuldienst
Je nachdem, wann Sie Ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben, greift eines der untenstehenden Einstellungsverfahren:
- Aktueller PrüfungsjahrgangZum Einstellungsverfahren für bayerische Absolventen für das Lehramt an Realschulen, die direkt nach dem Zweiten Staatsexamen eine Übernahme in den bayerischen Staatsdienst anstreben.
- WartelisteZum Einstellungsverfahren für Bewerber mit Wartelistenberechtigung
- „Freie Bewerbung“Zum Einstellungsverfahren für „Freie Bewerber“ mit einer Lehrerqualifikation; Sonstige Anstellungsmöglichkeiten
Bei außerbayerischer Lehramtsbefähigung muss vor Bewerbung eine Anerkennung erfolgen:
Fächerspezifische Einstellungsdaten zum Einstellungstermin September 2024
Die in den Lehrerbedarfsprognosen der vergangenen Jahre prognostizierte Trendwende hinsichtlich des Verhältnisses Einstellungsbedarf zu Bewerberangebot an Lehrkräften ist bereits zum Einstellungstermin September 2022 eingetreten. Das Überangebot an Bewerbern vergangener Jahre ist abgebaut und es war – unter Berücksichtigung der Absagen auf Stellenangebote – in allen Fächerverbindungen Volleinstellung zu verzeichnen.
Auch zukünftig wird der Bedarf an Lehrkräften das Angebot an Bewerbern zunehmend übersteigen.
Zum Einstellungstermin September 2024 lagen insgesamt nur noch 556 berücksichtigungsfähige Bewerbungen vor, davon 290 aus dem laufenden Prüfungsjahrgang, 13 von der Warteliste sowie 253 im Rahmen einer Freien Bewerbung. Damit ist die Gesamtbewerberzahl gegenüber den Vorjahren weiterhin rückläufig. Sie hätte gleichwohl rechnerisch deutlich ausgereicht, um die Bedarfe versorgen zu können. Allerdings kam es wie in den Vorjahren zu häufigen Absagen, insbesondere da Bewerber bereits anderweitig im bayerischen Schuldienst außerhalb des staatlichen Realschuldienstes (bspw. bei kommunalen oder privaten Schulträgern oder im Rahmen einer Zweitqualifizierung anderer Schularten) beschäftigt waren und auch viele Dienstantritte mit Teilzeit erfolgten. Im Ergebnis erhielt im Rahmen des diesjährigen Einstellungsverfahrens jeder Einstellungsbewerber, der die Einstellungsvoraussetzungen (Lehramtsbefähigung Realschule, Mindestnote 3,50 erzielt, keine anderweitige Vertragsbindung) erfüllte und damit auch tatsächlich für eine Einstellung zur Verfügung stand, ein Stellenangebot.
Über alle Fächerverbindungen hinweg lagen zum Einstellungstermin 2024 von ohnehin nur noch 163 Wartelistenberechtigten insgesamt nur noch 13 aktive Bereitschaftserklärungen zur Einstellung in den staatlichen Realschuldienst Bayerns vor. Somit hat sich erneut ein Großteil der grundsätzlich wartelistenberechtigten Personen nicht um eine Einstellung in den staatlichen Realschuldienst beworben. Eine Warteliste im begrifflichen Sinne ist damit praktisch nicht mehr existent, allenfalls erfolgen von dort in den kommenden Jahren noch Einzelbewerbungen. Dies führt dazu, dass zu dieser Bewerbergruppe aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben mehr gemacht werden können. Daher werden in nachfolgender Tabelle alle Bewerbergruppen zusammengefasst.
In der Zusammenschau wurden insgesamt 372 Realschullehrkräfte, die das Stellenangebot angenommen haben, auf Planstelle in den staatlichen Realschuldienst eingestellt, darunter 250 Bewerber aus dem laufenden Prüfungsjahrgang, 7 Bewerber von der Warteliste und 115 Freie Bewerber.
Zudem wurden 14 Fachlehrkräfte in den staatlichen Realschuldienst übernommen. Im Realschulbereich werden hier mittlerweile insbesondere Fachlehrkräfte für das Fach Ernährung und Gesundheit benötigt. Hier wurden 11 Fachlehrkräfte übernommen. Fachlehrkräfte für die Fächer Informationstechnologie, Werken und Kunst wurden 3 übernommen.
Die zu deckenden Bedarfe konnten mit den Bewerbern, die das Stellenangebot angenommen haben, gerade noch versorgt werden. Es hätten jedoch noch mehr Einstellungen erfolgen können, wenn mehr Bewerber zugesagt hätten.
Weitere wichtige Hinweise hinsichtlich des Lehramts an Realschulen:
Aus Bewerbersicht ergeben sich in den folgenden Jahren hervorragende Einstellungsaussichten in den Realschuldienst Bayerns.
Dies gilt sowohl für den staatlichen Realschuldienst als auch für die Einstellungsmöglichkeiten bei sonstigen öffentlichen/kommunalen wie auch kirchlichen und privaten Schulträgern von Realschulen.
Zu beachten ist – wie in allen Berufen –, dass sich die örtlichen Einsatzmöglichkeiten ausschließlich an den dienstlichen Gegebenheiten, insbesondere am strukturellen Stundenbedarf in der konkreten Fächerverbindung, und nicht an den persönlichen Lebensumständen der Bewerber orientieren können und daher eine möglichst große örtliche Flexibilität nach Abschluss der Lehramtsausbildung höchst hilfreich ist. Des Weiteren ist festzuhalten und in die Beratung angehender Lehrkräfte einzubeziehen, dass Einstellungsbedarfe vor allem in Südbayern und den großen Ballungszentren gegeben sind, da dort die Schülerzuwächse am größten sind (vgl. Schülerprognose ), aber viel zu wenig Bewerber Stellenangebote in diesen Regionen annehmen.
Bereits zum Schuljahr 2023/2024 wurde im Realschulbereich zur Steigerung der Absolventenzahlen als Sondermaßnahme ein Quereinstieg zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Realschulen aufgelegt. Hierdurch konnten zum Schuljahr 2024/2025 24 „Quereinsteiger“ für das Lehramt an Realschulen zum Vorbereitungsdienst zusätzlich zugelassen werden. Diese Gruppe ist formal allen regulär vorgebildeten Studienreferendaren gleichgestellt und wird mit diesen zusammen in gemischten Studienseminaren ausgebildet. Die Sondermaßnahme wird auch in den nächsten Jahren fortgeführt
Einstellungen zum jeweiligen Einstellungstermin erfolgen gemäß Art. 94 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung nach Eignung, Befähigung und Leistung.
Der Einsatz an einer staatlichen Realschule in Bayern im Rahmen einer unbefristeten Anstellung setzt grundsätzlich die entsprechende Lehramtsbefähigung für diese Schulart voraus. Der Erwerb dieser Lehramtsbefähigung erfordert die erfolgreiche Ablegung der Ersten Staatsprüfung sowie des 24-monatigen Vorbereitungsdienstes mit Zweiter Staatsprüfung in zwei gemäß § 39 Abs. 1 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) zugelassenen Fächern.
Die grundständige Lehramtsbefähigung kann durch das Studium eines weiteren Faches erweitert werden. Ein Erweiterungsfach ist sowohl begleitend zu Studium und Staatsprüfung als auch nachträglich möglich. Durch das erfolgreiche Ablegen einer Erweiterungsprüfung erhöhen Bewerber aufgrund ihrer besseren Einsetzbarkeit ihre Einstellungschancen.
Weiterführende Informationen
Stand: 13. September 2024